Wedemark
Montag, 26.04.2021 - 15:59 Uhr

Gemeinde Wedemark weist auf die Eichung der Wasserzwischenzähler hin

WEDEMARK

Die Gemeinde Wedemark weist auf die notwendige Eichung von Wasserzwischenzählern hin. Bei Zählern, die im Jahr 2014 geeicht wurden, endete die sechsjährige Eichgültigkeit nach den Eichvorschriften am 31. Dezember 2020. Die Verantwortung für einen gültig geeichten Zwischenzähler tragen die Gebührenpflichtigen.

 

Soll die Wassermenge, die zur Gartenbewässerung oder Viehtränke genutzt wird, nicht zu Abwassergebühren führen, muss ein Wasserzwischenzähler eingebaut sein, der den Eichvorschriften entspricht.

 

Durch diese Zwischenzähler kann die Menge an Frischwasser bestimmt werden, die nicht in den Schmutzwasserkanal gelangt. Für dieses Frischwasser müssen keine Abwassergebühren gezahlt werden. Voraussetzung ist, dass es durch einen geeichten Zwischenzähler gemessen wird. Da die Zähler im laufenden Betrieb durch mechanische Beanspruchung ungenau werden können, sind diese mit einer begrenzten Eichdauer von sechs Jahren ausgelegt. Nach diesem Zeitraum muss ein neuer Wasserzwischenzähler eingebaut werden.

 

Auf die sechsjährige Eichdauer von Zwischenzählern hat die Gemeinde alljährlich auf der letzten Seite des Bescheides über die Abwassergebühren hingewiesen, der von der Gemeinde oder dem Wasserverband verschickt wurde. Die Eichgültigkeit eines Wasserzwischenzählers kann in der Regel einem Aufkleber auf dem Zähler entnommen werden.

 

Um auch ab 2021 Wassermengen bei der Festsetzung der Abwassergebühren absetzen zu können, muss nach der Entwässerungsabgabensatzung der Gemeinde Wedemark die Zähler mit abgelaufener Eichgültigkeit auf eigene Kosten durch gültig geeichte Wassermessgeräte ersetzt und bei der Gemeinde schriftlich angemeldet. Dieses sollte im eigenen Interesse so schnell wie möglich geschehen, spätestens jedoch vor der ersten Gartenwassernutzung 2021. Andernfalls werden die Wassermengen, die von dem alten (ungeeichten) Zwischenzähler erfasst werden, bei der Abrechnung nicht mehr abgesetzt und somit bei der Abwassergebühr voll berechnet.

 

Ein Vordruck für die Mitteilung des Austauschs an die Gemeinde ist auf der Internetseite der Gemeinde als Download erhältlich.