Burgdorf
Montag, 12.04.2021 - 13:55 Uhr

Polizei fasst zwei Katalysatordiebe

Aufn.:

HüLPTINGSEN

Nachdem es am vergangenen Freitagmorgen zu zwei vollendeten und einem versuchten und am Sonnabendmorgen zu einem vollendeten Katalysatordiebstahl auf dem Gelände eines Gebrauchtwagenhandels in der Leineweberstraße im Burgdorfer Ortsteil Hülptingsen gekommen war, beobachteten der Betriebsinhaber und sein Sohn die Videoüberwachung des Werksgeländes in der Nacht von Sonnabend auf Sonntag.

 

Um 1.38 Uhr am gestrigen Sonntagmorgen bemerkten sie Autoscheinwerfer und beobachteten dabei zwei männliche Personen, die sich an einem Fahrzeug "zu schaffen machten". Sie informierten die Polizei und begaben sich selbst zum Betriebsgelände. Als sie dort ankamen, fuhr ein blauer Ford Galaxy vom Betriebsgelände an der Leineweberstraße, den sie verfolgten.

 

Der Ford fuhr zunächst auf die B 188 in Richtung Uetze und vom Parkplatz an der Seebeeke wieder zurück in Richtung Burgdorf. Auf der Verlängerung des Ostlandrings wurde der Ford Galaxy dann in Höhe der Kläranlage durch eine uniformierte Funkstreifenwagenbesatzung angehalten und kontrolliert.

 

Bei den beiden Insassen (Fahrer und Beifahrer) handelte es sich nach Angaben der Polizei um zwei Männer im Alter von 27 und 44 Jahren. Beide wurden wegen des Vorwurfs des bandenmäßig begangenen Diebstahls von Katalysatoren vorläufig festgenommen.Der Ford Galaxy wurde sichergestellt.

 

Die Auswertung der Videoaufzeichnungen vom Betriebsgelände ergab, dass am Sonntagmorgen ein Katalysator entwendet wurde und dass in den beiden Nächten zuvor eine dritte - ebenfalls männliche - Person mit einem schwarzen VW Passat an den Diebstählen beteiligt war.

 

"Mit hoher Wahrscheinlichkeit dürfte es sich hierbei um den Halter der beiden Fahrzeuge handeln", teilt eine Polizeisprecherin mit. Es handelt sich hierbei um einen 32-Jährigen, dessen Aufenthalt bislang nicht bekannt ist. Die beiden vorläufig Festgenommenen werden am heutigen Montag auf Antrag der Staatsanwaltschaft Hildesheim dem Haftrichter vorgeführt, da sie nicht über einen festen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland verfügen.