Wedemark
Mittwoch, 24.03.2021 - 17:35 Uhr

Neue Schiedsperson gesucht

Der Posten für das Schiedsamt I in der Wedemark wird im Juni frei. Gesucht wird eine Nachfolge zur Schlichtung strittiger Rechtsfragen.

WEDEMARK

Im Juni 2021 läuft die Amtszeit der beiden Schiedspersonen der Gemeinde Wedemark ab. Die für den Schiedsamtsbezirk Wedemark I zuständige Person steht für eine weitere Periode nach zehnjähriger Amtstätigkeit nicht mehr zur Verfügung. Dafür sucht die Gemeinde Wedemark eine Nachfolge.

 

Aufgabe der Schiedspersonen ist die gütliche Schlichtung strittiger Rechtsangelegenheiten in den Bereichen Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, leichte Betrugs- und Sachbeschädigungen, unlauterer Wettbewerb und Nachbarschaftsangelegenheiten. Als Organ der Rechtspflege sind die Schiedspersonen in- und außerhalb der Schlichtungsverhandlungen stets unparteiisch.

 

Interessierten Personen wird die Gelegenheit gegeben, sich um das Schiedsamt Wedemark I (Gemeindeteile Brelingen, Negenborn, Abbensen, Duden- Rodenbostel, Oegenbostel, Berkhof, Hellendorf, Meitze, Elze und Bennemühlen) zu bewerben. Der Rat der Gemeinde Wedemark wählt die Schiedspersonen für die Dauer von fünf Jahren. Danach erfolgt vom Direktor des Amtsgerichts Burgwedel die Bestätigung und förmliche Verpflichtung in dieses Amt. Neu in das Ehrenamt gewählte Personen, werden durch einige Seminare auf ihre Aufgabe vorbereitet.

 

Voraussetzungen für die Bewerbung sind ein Mindestalter von 30 Jahren und ein Höchstalter von 70 Jahren. Die Bewerber oder Bewerberinnen müssen die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen und in einem zum Schiedsamtsbezirk gehörendem Ortsteil wohnen.

 

Allgemeine Informationen zum Schiedsamt sind auch im Internet unter Opens external link in new windowwww.Schiedsamt.de verfügbar. Für Rückfragen oder Bewerbungen steht Fritz Schnehage, Fachbereich Ordnung und Soziales, im Rathaus unter Telefon 05130/581-215 oder per Mail an Opens window for sending emailFritz.Schnehage(at)Wedemark.de zur Verfügung.