Burgdorf
Donnerstag, 18.03.2021 - 10:14 Uhr

Anleinpflicht für Hunde im Wald und in der freien Landschaft

BURGDORF

Die Stadt Burgdorf weist darauf hin, dass nach § 33 Abs. 1 des Landeswaldgesetzes (NWaldLG) während der sogenannten Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit Hunde im Wald und in der freien Landschaft nur an der Leine geführt werden dürfen. Die Anleinpflicht gilt vom 1. April bis zum 15. Juli.

 

Ausgenommen sind Hunde, die zur rechtmäßigen Jagdausübung oder zum Beispiel als Diensthunde von der Polizei eingesetzt werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.