Sehnde
Freitag, 12.02.2021 - 09:26 Uhr

Gebührenerstattung für die Kitas der Stadt Sehnde

SEHNDE

Die Kindertagesstätten der Stadt Sehnde sind aufgrund der Corona-Verordnung des Landes seit dem 11. Januar 2021 geschlossen und bieten nur eine Notbetreuung für bis zu 50 Prozent der Kinder an. Im Falle einer behördlich angeordneten Schließung wird die Kita-Gebühr satzungsgemäß ab dem 11. Schließungstag rückwirkend für den gesamten Schließungszeitraum erstattet.

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Sehnde hat nun auf Empfehlung der Verwaltung entschieden, dass den Eltern bereits ab dem 1. Januar 2021 bis zum Ende des Lockdowns die volle Gebühr erstattet wird. "Das gilt auch für Kinder, die in den Notgruppen betreut werden. Hier fällt lediglich das Essengeld an. Diese Regelung gilt analog auch für die Tagespflegebetreuung, obwohl für die Tagespflegestellen keine Schließung angeordnet wurde", so die Stadt Sehnde.

 

Das heißt konkret, dass alle Eltern bereits gezahlte Gebühren für den Januar und den Februar zeitnah erstattet bekommen. "Sollten bei Selbstzahlern inzwischen Mahnungen eingegangen sein, können diese Mahnungen ignoriert werden, die Mahngebühren werden automatisch abgesetzt", so die Stadtverwaltung. Für Kinder, die in den Notgruppen betreut werden, werde nur das Essengeld erhoben, und zwar taggenau für jeden Anwesenheitstag. Die Berechnung erfolgt im Nachhinein bis zu dem Zeitpunkt, an dem wieder Gebühren erhoben werden. Für die einmalige Berechnung des Essengeldes während der Notbetreuung wird ein gesonderter Bescheid versendet, teilt die Stadt mit.