Wedemark
Freitag, 05.02.2021 - 15:03 Uhr

Wintereinbruch: Gemeinde Wedemark weist auf die Räumpflicht der Bürger hin

Gemeinde sowie Bürger gemeinsam für die Räumung verantwortlich

WEDEMARK

Am Wochenende ist mit einem heftigen Wintereinbruch zu rechnen. Es werden starke Schneefälle erwartet, die Verkehrswege blockieren können. "Für die Schneeräumung gibt es klare Regeln", so die Gemeindeverwaltung der Wedemark.  Grundsätzlich ist die Gemeinde Wedemark innerorts für die Schneeräumung zuständig. Gemäß Straßenreinigungssatzung befreit der Bauhof dort die Fahrbahnen von Straßen mit stärkerem Verkehr oder auf gefährlichen Fahrbahnstellen von Schnee und Eis. Auf Kreis- und Landstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften ist das Land mit seiner Straßenmeisterei für die Räumung zuständig, sowohl auf den Fahrbahnen als auch auf Fuß- und Radwegen.

 

"Natürlich können die Räum- und Streufahrzeuge nach Schneefällen oder bei Eisglätte nicht überall gleichzeitig sein. Einssatzzeiten, Rufbereitschaft sowie die Reihenfolge der Straßen regelt ein Einsatzplan, der bereits vor Beginn der der Winterdienstsaison festgelegt ist", erklärt die Gemeinde Wedemark.

 

"Gehwege und Radwege innerhalb geschlossener Ortschaften müssen von den Eigentümern der anliegenden Grundstücke geräumt werden. Sie sind dafür verantwortlich, dass Schnee und Eis beseitigt werden und dass bei Glätte gestreut wird", so die Gemeindeverwaltung. Sie würden damit auch für Personenschäden bei Stürzen haften, wenn Geh- oder Radwegen nicht ausreichend geräumt sind. Es komme auch nicht darauf an, ob die Grundstücke unbebaut oder bebaut sind oder wie sie genutzt werden. "Die Übertragung der Reinigungspflicht auf einen Dritten ist nur mit Zustimmung der Gemeinde zulässig", so die Gemeindeverwaltung.

 

Auch die Gemeinde Wedemark ist als Eigentümerin von kommunalen Grundstücken (beispielsweise Spielplätze/Kindergärten) den privaten Grundstückseigentümern gleichgestellt. Diesen Winterdienst übernehmen Fremdfirmen und der gemeindliche Bauhof.

 

Mindestens 1,50 Meter breit muss der Streifen sein, der auf Gehwegen von Eis und Schnee freizuhalten ist. Gibt es keinen Gehweg, muss ein ausreichend breiter Streifen neben der Fahrbahn oder am äußersten Rand der Fahrbahn freigehalten werden.

 

An Werktagen beginnt die Räumpflicht um 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen um 9 Uhr morgens und endet jeweils um 21 Uhr.

 

Bei der Schneeräumung ist allerdings einiges zu beachten: Der Fußgänger- und Radverkehr darf durch Schneeberge nicht mehr als nötig behindert werden. Schnee und Eis dürfen auch nicht dem Nachbarn zugekehrt oder in die Gossen oder Einlaufschächte der Straßenkanalisation gekehrt werden. Dies verhindert bei einsetzendem Tauwetter den Abfluss des Schmelzwassers. Der Einsatz streusalzhaltiger Mittel auf Geh- und Radwegen ist nicht erlaubt. Nur in Ausnahmefällen, wenn mit anderen Mitteln und zumutbarem Aufwand die Glätte nicht ausreichend bekämpft werden kann oder an gefährlichen Stellen wie Treppen und Gefällestrecken, dürfen diese verwendet werden. Weiterhin gilt, dass Baumscheiben und begrünte Flächen nicht mit Streusalz bestreut und salzhaltiger Schnee nicht auf ihnen gelagert werden darf.

 

"Ein umsichtiges Park- und Fahrverhalten erleichtert den Mitarbeitern des gemeindlichen Bauhofes die Räumung der Straßen erheblich. Die Durchfahrt der Räumfahrzeuge sollte nicht mehr als unbedingt nötig behindert werden, allein schon aus gegenseitiger Rücksichtnahme", betont die Gemeinde Wedemark.

 

Für den Winterdienst erhebt die Gemeinde Wedemark seit 2013 Gebühren. Die fallen auf Grundlage der Gebührensatzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Wedemark an. Die Straßenreinigungssatzung einschließlich der Straßenverzeichnisse sowie die Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung können auf der Homepage der Gemeinde Wedemark unter Opens external link in new windowwww.wedemark.de eingesehen und heruntergeladen werden.

 

Hinweise auf nicht geräumte Straßen und Gehwege können per Telefon unter 05130/581-0 oder auf der Homepage der Gemeinde unter Opens external link in new windowwww.wedemark.de/hinweise-winterdienst gegeben werden.