Burgdorf
Mittwoch, 27.01.2021 - 13:16 Uhr

Stadt Burgdorf erhebt im Februar keine Gebühren für die Kindertagesstätten

BURGDORF

Im Rahmen der Verschärfung der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie sind die Kindertagesstätten seit dem 11. Januar dieses Jahres grundsätzlich geschlossen und in die Notbetreuung gewechselt. Gemäß § 3 Abs. 6 der Gebührensatzung der Stadt Burgdorf werden die Gebühren für die Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes in der Stadt Burgdorf sowie Entgelte für Mittagessen in den Monaten Januar und Februar 2021 nicht erhoben, sofern die Notbetreuung nicht in Anspruch genommen wird. Dies teilt die Stadt Burgdorf am heutigen Mittwoch, 27. Januar 2021, mit.

 

Dies gelte nach Angaben der Stadt ebenfalls, sollte das Land Niedersachsen anordnen, dass die Kindertagesstätten ab dem 15. Februar 2021 in den eingeschränkten oder uneingeschränkten Regelbetrieb wechseln.

 

Die Gebührenaussetzung gilt für Betreuungsplätze in den städtischen Kindertagesstätten und in den Kindertagesstätten der Freien Träger in der Stadt Burgdorf (Krippe, Randzeiten im Kindergarten, Hort) sowie für die Betreuung in einer Großtagespflegestelle mit zehn Kindern.