Sehnde
Mittwoch, 13.01.2021 - 18:46 Uhr

Neuigkeiten aus dem Bürgerbüro der Stadt Sehnde

SEHNDE

Seit Beginn der Corona-Pandemie werden im Bürgerbüro Sehnde nur noch die Anliegen bearbeitet, die vorher über die Online-Terminvergabe vereinbart werden. "In den letzten Monaten hat sich gezeigt, dass durch die Online-Terminvergabe die personellen und zeitlichen Ressourcen und die Bearbeitung der Anliegen wesentlich besser geplant und dadurch die Wartezeiten vor Ort deutlich reduziert werden konnten", so die Sehnder Stadtverwaltung. Die Wartezeit auf einen Termin betrage aktuell zehn Tage.

 

Umstellung des Einwohnermeldeprogramms

Viele Kommunen haben bereits ihre Meldewesen-Software MESO auf die Nachfolgegeneration VOIS umgestellt. Die Umstellung bringt viele Neuerungen, Verknüpfungen von Fachverfahren und somit auch Erleichterungen für die Mitarbeiter bei der Bearbeitung, aber auch eine große Umgewöhnung aufgrund der langjährigen Nutzung des vorherigen Systems. Im Bürgerbüro in Sehnde ist diese Umstellung noch für 2021 vorgesehen. Weitere Informationen folgen rechtzeitig.

 

Einführung der eID-Karte

Bürger der Europäischen Union (EU) und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, können seit dem 1. Januar 2021 einen Antrag auf Ausstellung einer Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte) stellen, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind. Die eID-Karte wird mit einer Gültigkeitsdauer von 10 Jahren ausgegeben.

 

Wie der neue Personalausweis enthält die eID-Karte die Online-Ausweisfunktion. Ihre Inhaber können sich damit sicher und einfach online ausweisen und dadurch vieles digital erledigen. Sie ist ausschließlich für den Online-Einsatz konzipiert und dient nicht als Ausweispapier oder Reisedokument. Daher fehlen auf der eID-Karte Daten, wie beispielsweise Lichtbild, Unterschrift, Größe und Augenfarbe.

 

Die Regelungen zur eID-Karte sind in der Personalausweisverordnung zu finden. Die Verordnung enthält darüber hinaus folgende wesentliche Änderungen:

  • Die Gebühr für die Beantragung eines Personalausweises für Personen, die im Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 24 Jahre alt sind, wurde angepasst: Ab dem 1. Januar 2021 beträgt die Gebühr 37 Euro für antragstellende Personen, welche das 24. Lebensjahr vollendet haben. Für Personen unter 24 Jahren beträgt die Gebühr 22,80 Euro.
  • Für die eID-Karte beträgt die Gebühr 37 Euro. 

 

Die eID-Karte - analog zum Antragsverfahren für den Personalausweis - kann wie gewohnt im Bürgerbüro des Wohnorts beantragt werden. Weitere Informationen sind im Internet auf der Seite des Bundesministeriums des Inneren zu finden.

 

Wer bei der Stadt Sehnde eine eID-Karte beantragen möchte, findet die Terminvergabe wie gewohnt im Internet unter Opens external link in new windowwww.sehnde.de/online-terminvergabe.

 

Bei Fragen ist das Bürgerbüro per Mail an Opens window for sending emailbuergerbuero(at)sehnde.de oder über die Rufnummer 05138 707-111 erreichbar.