Burgdorf
Freitag, 08.01.2021 - 12:57 Uhr

Notbetreuung in den Burgdorfer Kindertageseinrichtungen ab 11. Januar

Aufn.:

BURGDORF

In Burgdorf ist für einen eingeschränkten Personenkreis ab Montag, 11. Januar, eine Notfallbetreung in den Kindertageseinrichtungen gewährleistet. Dies teilt die Stadtverwaltung am heutigen Freitag, 8, Januar 2021, mit.

 

Dabei sei die Notbetreuung unter Berücksichtigung der vorhandenen Kapazitäten auf das notwendige und epidemiologisch vertretbare Maß zu begrenzen. Das bedeutet, dass im Bereich der Krippe in der Regel bis zu acht Kinder, im Bereich des Kindergartens in der Regel bis zu 13 Kinder und im Bereich des Hortes in der Regelbis zu zehn Kinder betreut werden dürfen.

 

Die Notbetreuung steht Kindern zu,

  1. bei denen mindestens eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter in betriebsnotwendiger Stellung in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichem Interesse tätig ist, darunter fallen:
    • Energieversorgung (etwa Strom-, Gas-, Kraftstoffversorgung)
    • Wasserversorgung (öffentliche Wasserversorgung, öffentliche Abwasserbeseitigung)
    • Ernährung und Hygiene (Produktion, Groß-und Einzelhandel)
    • Informationstechnik und Telekommunikation (insb. Einrichtung zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze)
    • Finanzen (Bargeldversorgung, Sozialtransfers)
    • Transport und Verkehr (Logistik für die kritische Infrastruktur, ÖPNV) Entsorgung (Müllabfuhr)
    • Medien und Kultur-, Risiko- und Krisenkommunikation
    • Erlaubnispflichtige Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendheime, Kindertagesstätten)
  2. bei denen ein Unterstützungsbedarf, insbesondere ein Sprachförderbedarf, besteht oder
  3. die zum kommenden Schuljahr schulpflichtig nach § 64 Abs. 1 Satz 1 NSchG werden.

 

Zulässig ist auch die Betreuung in besonderen Härtefällen wie etwa für Kinder, deren Betreuung aufgrund einer Entscheidung des Jugendamtes zur Sicherung des Kindeswohls erforderlich ist, sowie bei drohender Kündigung oder erheblichem Verdienstausfall für mindestens eine Erziehungsberechtigte oder einen Erziehungsberechtigten.

 

"Dabei gilt wie für alle anderen relevanten Berufsgruppen auch, dass auf die dringende Notwendigkeit zu achten ist. Es sind vor Inanspruchnahme der Notbetreuung sämtliche anderen Möglichkeiten der Betreuung auszuschöpfen. Ziel der Einrichtungsschließungen ist die Verlangsamung der Ausbreitung des Coronaviruses. Diese Priorität müssen alle Beteiligten stets im Blick behalten", so die Burgdorfer Stadtverwaltung.

 

Gebühren für den Kalendermonat Januar

Für den Kalendermonat Januar werden keine Kita-Gebühren eingezogen. Über die Aussetzung der Gebühren wird ein gesonderter Bescheid versendet.

 

Die Inanspruchnahme der Notbetreuung ist gebührenpflichtig. Weitere Informationen dazu sind dem Informationsbogen zu entnehmen, der im Rahmen des Anmeldeverfahrens sowie auf der Internetseite der Stadt Burgdorf zur Verfügung gestellt wird.

 

Die Anmeldung der Notfallbetreuung ist über das in der Kindertagesstätte oder auf der der Internetseite der Stadt Burgdorf unterOpens external link in new window diesem Link bereitgestellten Formular in der jeweiligen städtischen Einrichtung abzugeben.