Burgdorf
Sonntag, 03.01.2021 - 14:21 Uhr

Polizeibericht aus Burgdorf

Aufn.:

BURGDORF

Ein 48-jähriger Familienvater aus Burgdorf schoss am Silvesterabend im Beisein seiner Familie in der Immenser Landstraße mit einer Schreckschusspistole mehrfach in die Luft. Da aber auch an Silvester das Schießen mit einer Schreckschusswaffe im öffentlichen Raum verboten ist und der 48-Jährige auch nicht im Besitz eines "kleinen Waffenscheines" war, wurde durch die Polizei die Schreckschusspistole sichergestellt und ein Strafverfahren eingeleitet.

 

Ein 50-jähriger Burgdorfer führte am Morgen des gestrigen Sonnabend, 2. Januar, zwei Hunde (Mischlinge) aus, wobei nach Angaben der Polizei ein Hund freilief und einer an der Leine geführt wurde. Der angeleinte Hund sprang am Kleinen Brückendamm unvermittelt an einem vorbeigehenden 58-jährigen Fußgänger mit Kinderwagen hoch und biss diesem in den Unterarm. Der 58-Jährige wurde dadurch leicht verletzt. Gegen den 50-jährigen Burgdorfer wurde ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet.

 

Im Rahmen eines Familienstreites am vergangenen Freitag, 1. Januar, gegen 4:50 Uhr im Depenauerweg in Burgdorf zwischen dem 52-jährigen Vater und seinem 30-jährigen Sohn schlugen sich diese nach Angaben der Polizei gegenseitig in das Gesicht. Beide waren nach Angaben eines Polizeisprechers zu diesem Zeitpunkt erheblich alkoholisiert. Da der Sohn sich vor Ort durch die Polizisten nicht beruhigen ließ und immer wieder seinen Vater angehen wollte, wurde er in Verhinderungsgewahrsam genommen. Nachdem er sich wieder beruhigt hatte, wurde er gegen 10 Uhr wieder entlassen. Ein Strafverfahren wegen Körperverletzung wurde eingeleitet.

 

Ein erheblich alkoholisierter 46-jähriger Burgdorfer pöbelte am vergangenen Donnerstag, 31. Dezember 2020, gegen 14 Uhr auf dem Lidl-Parkplatz im Ostlandring in Burgdorf diverse Passanten an und weigerte sich zunächst die Örtlichkeit zu verlassen. Ein Atemalkoholtest ergab eine Konzentration von 2,95 Promille. Da der 46-Jährige dermaßen alkoholisiert war, dass er auf die Fahrbahn torkelte, wurde er durch die Polizisten in Schutzgewahrsam genommen. Eine verständigte Amtsrichterin ordnete die Unterbringung bis 20 Uhr an. Anschließend wurde er wieder entlassen. Da er zuvor keine Mund-Nasenbedeckung getragen hat, wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Infektionsschutzgesetz eingeleitet, wie die Polizei mitteilt.