Wedemark
Mittwoch, 23.12.2020 - 12:45 Uhr

Land Niedersachsen verbietet Feuerwerk auf belebten Plätzen

WEDEMARK

In diesem Jahr ist es untersagt, auf belebten Plätzen Feuerwerk abzubrennen. Sogar das Mitführen ist dort verboten. Auch die Wedemark ist betroffen.

 

Zur Vermeidung von Ansammlungen von Menschen ist vom 31. Dezember 2020 bis zum Ablauf des 1. Januar 2021 das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F 2 auf belebten öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sowie auf belebten öffentlich zugänglichen Flächen untersagt.

 

Sogar solche pyrotechnischen Gegenstände nur mitzuführen ist in der Zeit vom 31. Dezember, 21 Uhr, bis zum 1. Januar 2021, 07 Uhr ist in diesen Bereichen verboten.

 

Erlaubt sind unter anderem Knallerbsen, Partyknaller, Bodenwirbel, Tischfeuerwerk, Eisfontänen, Wunderkerze und andere, die der Kategorie F1 entsprechen.

 

Diese Regelungen gelten in der Wedemark für folgende Bereiche:

Mellendorf

  • Campusgelände
  • Fritz-Sennheiser-Platz 1-3

Bissendorf

  • Marktplatz
  • Gottfried-August-Bürger-Straße 1-3

Scherenbostel

  • Husalsberg
  • Am Husalsberg - komplett