Region Hannover
Mittwoch, 09.12.2020 - 17:44 Uhr

Oh Du Fröhliche: Stimmungsvolle Weihnachtsmusik trotz Corona

Region Hannover bietet erneut Hinterhofkonzerte an – Bewerbungen jetzt

Die MarshmallowsAufn.:

REGION

"Süßer die Glocken nie klingen als zu der Weihnachtszeit" - und dann auch noch auf dem eigenen Hof. Das Team Kultur der Region Hannover lässt in der Adventszeit die Reihe der "Hinterhofkonzerte" wiederaufleben.

 

Acht stimmungs- bis schwungvolle Open-Air-Kurzkonzerte mit Die Marshmallows und The Lulu White Salon Orchestra sind vorgesehen. Wer vom Balkon oder Fenster aus - mit Keksen und Heißgetränken ausgestattet – klassische und moderne Weihnachtslieder live erleben möchte, kann sich noch bis Freitag, 11. Dezember 2020, 12 Uhr, per Mail an Opens window for sending emailkultur(at)region-hannover.de als Gastgeber und Auftrittsort bewerben.

 

Die traditionellen Weihnachtskonzerte fallen der Pandemie wegen überall aus. Damit die Tage bis zum Fest nicht ganz so trübe verstreichen, bietet das Team Kultur der Region Hannover wieder Hinterhofkonzerte an. Im Frühjahr und Sommer hatte sich das Konzept bereits als erfolgreich erwiesen. Bands bekamen Auftritte und Hausbewohnerinnen und -bewohner Abwechslung und Freude durch Musik. Insgesamt 26 Hinterhöfe wurden schon bespielt, nun folgen acht weitere.

 

Am kommenden Sonnabend, 12. Dezember 2020, macht das Trio Die Marshmallows um 15 und 16 Uhr den Auftakt. Sigrun Krüger an der Klarinette, Ulli Kiehm am Banjo und Claus Cordemann am Baritonsaxophon spielen Weihnachtslieder zum Mitsingen und Mitgrooven. Ob "Oh Du Fröhliche", "Kling Glöckchen", "Oh Tannenbaum", "Let It Snow", "Feliz Navidad" oder In der Weihnachtsbäckerei, es ist für jeden musikalischen Geschmack etwas dabei. Am Wochenende darauf (19./20. Dezember 2020) folgt das The Lulu White Salon Orchestra. Die charmanten Herren bringen Swing- und Christmas-Klassiker der 1920er bis 1950er Jahre mit Sousaphon, Banjo, Posaune & Trompete zu Gehör.

 

Der Hinterhof oder Garten als Auftrittsort sollte zu einer Hausgemeinschaft aus mindestens zehn Parteien gehören, nicht frei zugänglich oder einsehbar sein. Für das Konzert ist das Einverständnis der Hausverwaltung erforderlich. Und: Bei einer erfolgreichen Bewerbung sollte vorab die Nachbarschaft informiert werden. Externe  Besucher sind nicht zugelassen. In der eigenen Wohnung dürfen sich nach den aktuellen Corona-Regeln maximal fünf Personen aus zwei Haushalten zusammen aufhalten (ausgenommen sind Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr).