Lehrte
Donnerstag, 10.09.2020 - 16:03 Uhr

Am 26. September öffnet das Hallenbad Lehrte wieder für die Besucher

LEHRTE

Ab dem 26. September 2020 öffnet das Hallenbad in Lehrte. Wegen der Umrüstung der Technik ist es nötig das Freibad in Lehrte daher am 20. September zu schließen. Das Waldbad Arpke bleibt in der Übergangswoche vom 21. bis 25. September jewels von 7 bis 09 Uhr und 14 bis 16 Uhr geöffnet.

 

Aufgrund der Corona-Pandemie und des daher notwendigen eingeschränkten Betriebes des Lehrter Hallenbades werden für die Öffentlichkeit im Hallenbad folgende Öffnungszeiten vorgehalten: Montag von 16 bis 19 Uhr, Dienstag von 6 bis 8 Uhr und von 16 bis 19 Uhr, Mittwoch von 6 bis 8 Uhr und von 15 bis 19 Uhr, Donnerstag von 6 bis 8 Uhr und von 15 bis 19 Uhr, Freitag von 6 bis 8 Uhr und von 16 bis 19 Uhr, Sonnabend von 8 bis 18 Uhr und Sonntag von 8 bis 12 Uhr.

 

"Die Zeiten am Vormittag und am frühen Nachmittag werden von den Schulen genutzt, die Zeiten am Abend von den Sportvereinen", so Eckhard Otto, Geschäftsführer der Lehrter Bädergesellschaft mbH.

 

Während des öffentlichen Schwimmbadbetriebes dürfen sich gleichzeitig 30 Schwimmerinnen und Schwimmer im Bad aufhalten. Der Eintritt wird über eine Schlüsselausgabe für die Schränke geregelt. Wenn die 30 Schlüssel vergeben sind, kann die oder der nächste Schwimmerin oder Schwimmer erst dann ins Bad, wenn ein Schlüssel zurückgegeben worden ist. Eine Nutzung der Sammelumkleiden ist für die Öffentlichkeit nicht möglich. Für den Eintritt ist es zwingend erforderlich, dass die Schwimmerinnen und Schwimmer ausgefüllte Zettel von zu Hause mitbringen, auf denen folgende Angaben vermerkt sind: Datum des Besuchs, Name und Telefonnummer. Eine Onlinereservierung ist nicht möglich.

 

"Darüber hinaus machen wir darauf aufmerksam, dass die Nutzung des Bades in den Zeiten der Corona-Pandemie eigenverantwortlich stattfindet. Es ist stets darauf zu achten, dass bei der Ausübung des Schwimmens ein Abstand von zwei Metern eingehalten wird. Beim Betreten des Gebäudes besteht die. Pflicht eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Diese kann nach dem Umkleiden abgesetzt werden, allerdings ist danach besonders darauf zu achten, dass der Sicherheitsabstand von 1,50 Meter zu anderen Personen eingehalten wird. Zudem bitten wir darum, den Aufenthalt im Bad auf das notwendige Minimum zu beschränken, wartende Gäste werden Ihnen dies danken", so Eckhard Otto.