Burgdorf
Freitag, 14.08.2020 - 09:10 Uhr

Absage des Weinfestes: Zwei ergänzte Zahlen vernichten komplette Veranstaltung

Ein Konzept wurde eingereicht, der Region Hannover liegen aber zwei vor

Peter Widdel (Mitte), hier mit den Winzern Philipp Vogel (links) und Simon Fissler im vergangenen Jahr, kann nicht nachvollziehen, warum dem Wein- und Jazzwochenende nachträglich die Genehmigung entzogen wurde.Aufn.:

Wie bereits am Mittwoch, 12. August 2020, berichtet, hat die Region Hannover das für den 21. bis 23. August 2020 geplante Wein- und Jazzwochenende im Burgdorfer Stadtpark untersagt. Zunächst war unklar, warum die Region Hannover das zunächst genehmigte Event nachträglich untersagt hat. Eine Nachfrage am Mittwoch brachte keine klärende Antwort. Die Region Hannover nahm daher am gestrigen Donnerstag, 13. August 2020, nach einer weiteren internen Überprüfung noch einmal schriftlich Stellung zum Sachverhalt.

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Wie Regions-Pressesprecher Christoph Borschel mitteilt, habe das Gesundheitsamt der Region Hannover "dem Veranstalter das am 6. Juli eingereichte Konzept zunächst abgenommen und freigegeben". Dieses Konzept sah nach seinen Angaben "eine Veranstaltung vor, deren überwiegender Schwerpunkt den musikalischen Teil des Jazz- und Weinfestes vorsah". Die Stadt Burgdorf habe dann "am 5. August erneut ein zur genannten Veranstaltung zugehöriges Konzept vorgelegt", welches nach Angaben des Regions-Pressesprechers ebenfalls auf den 6. Juli datiert war. Dieses "hatte aber Abweichungen im Vergleich zum ursprünglichen Konzept", so Christoph Borschel. Auf telefonische Nachfrage erklärt er, dass im neuem Konzept "der musikalische Aspekt der Veranstaltung nun nicht mehr im Vordergrund" stand. "Es sind marginale Veränderungen, die aber den kulturellen Charakter der genehmigten Veranstaltung veränderten", so Christoph Borschel. Gerade hinsichtlich der Auflagen zur Eindämmung der Corona-Pandemie würden die beantragten Veranstaltungen genauestens geprüft. Aufgrund des geänderten Konzeptes habe die Region Hannover eine erneute Bewertung vorgenommen und das Konzept auch dem Land Niedersachsen zur Prüfung vorgelegt.

 

"Nach Rücksprache mit dem Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung konnte das am 5. August vorgelegte Konzept nicht mit der aktuellen Verordnung des Landes in Einklang gebracht werden und musste somit untersagt werden, da es in der Anfang August eingereichten Version unter die in §5 verbotenen Veranstaltungen fällt", so der Pressesprecher der Region über die Gründe der zurückgenommenen Genehmigung.

 

Für Veranstalter Peter Widdel ist dieses ein nicht nachzuvollziehender Vorgang: "Ich habe nur ein einziges Konzept eingereicht: Am 6. Juli", erklärt er auf Anfrage. Dieses habe er vorgelegt, um die Genehmigung für die Veranstaltung zu bekommen, welche nach Aussagen aller Beteiligten auch unbestritten vorlag. Die Stadt Burgdorf habe nach seinen Angaben dann am 5. August die Unterlagen an alle Behörden geschickt, die über die Veranstaltung informiert werden müssen. "So gehen die Unterlagen unter anderem an die Polizei, das Finanzamt und auch die Region Hannover", so Peter Widdel.

 

"Und hierbei muss die Region Hannover dieses noch einmal geprüft haben und nachträglich die Genehmigung entzogen haben", vermutet er. Christoph Borschel von der Region Hannover bestätigt dieses auf Nachfrage und verweist hierbei auf die zwei unterschiedlichen Konzepte.

 

Doch wie kam es nun zu besagtem zweiten Konzept, wenn der Veranstalter nur eins am 6. Juli eingereicht hat? Peter Widdel hat sich daher die Unterlagen noch einmal genau angesehen und nur eine kleine Ergänzung gefunden. Während er bei der Anmeldung der Veranstaltung angegeben hatte, am Sonntag Musik zu spielen, hatte die Stadtverwaltung in den Unterlagen noch noch ergänzt, dass von 11 bis 14 Uhr die Old Fashion Band spielt. "Es liegt an dieser Uhrzeit", so der Gastronom. Diese zwei Zahlen hätten schließlich dazu geführt, dass das Konzept erneut geprüft wurde und die bereits erteilte Genehmigung entzogen wurde. "Das ist doch völlig hirnrissig", erklärt er fassungslos. "Das bedeutet doch nicht, dass der DJ nach dem Auftritt der Band aufhört", ergänzt er. Und bei allen derzeitigen Umständen und Maßnahmen gegen das Corona-Virus fragt er sich: "Das Corona-Virus wird doch nicht gefährlicher, nur weil keine Musik gespielt wird?" Er fühlt sich von den handelnden Behörden "verschaukelt" und wirft diesen "Kleinkrämerei" vor. Und das "auf meine Kosten", so Widdel, der nun die Rückabwicklung vornehmen muss und auf seinen bislang angefallenen Ausgaben sitzen bleiben wird.