Lehrte
Donnerstag, 23.07.2020 - 16:50 Uhr

Antrag zum 6. Förderaufruf für die elektrische Ladeinfrastruktur ist gestellt

Der 1. Vorsitzende von "Gemeinsam für Immensen e.V.", Michael Clement, der Bürgermeister der Stadt Lehrte, Frank Prüße, Ortsbürgermeister Falk Kothe und Geschäftsführer der Stadtwerke Lehrte Björn Sommerburg an dem geplanten Standort der neuen Ladestation in Immensen.Aufn.:

LEHRTE

Die Stadtwerke Lehrte GmbH hat sich mit einem Antrag zum Ausbau der elektrischen Ladeinfrastruktur, im Rahmen des 6. Förderaufrufes, um die Zuteilung von öffentlichen Fördergeldern beworben. Sollte diesem Antrag statt gegeben werden, können die Stadtwerke Lehrte bis in das Jahr 2022 in drei Stufen den Ausbau der Ladeinfrastruktur im öffentlichen und halböffentlichen Raum vorantreiben.

 

In den ersten zwei Ausbaustufen, welche 2021 fertig gestellt werden sollen, sind insgesamt 15 Ladestationen enthalten. Beantragt wurden nun acht weitere Standorte. Alle Standorte sind auf die technische Umsetzbarkeit geprüft und eingereicht worden. Mit Abschluss dieses Ausbauschrittes, hätten die Stadt Lehrte mit den angebundenen Ortschaften 46 öffentlich zugängliche Ladepunkte errichtet.

 

Wenn dem Antrag auf den 5. und 6. Förderaufruf stattgegeben wird, können die Stadtwerke Lehrte den bereits in 2019 erhaltenen politischen Auftrag, die E-Lade-Infrastruktur auszubauen, erfolgreich umsetzen.

 

Beantragt wurden jetzt im dritten Ausbauschritt Ladesäulenzuschüsse für folgende Orte:

  • Immensen, Bauernstr. 25 (Dorfladen)
  • Steinwedel, Dorfstr. 10/12 (Kirche/Gaststätte)
  • Steinwedel, Ramhorsterstr. 21 (Schule/Dorfgemeinschaftshaus)
  • Aligse, Dammfeldstr. 22 (Altenheim)
  • Lehrte Stadt, Auf den Blockäckern / Am Wachholder (Neubaugebiet Manskestr.)
  • Lehrte Stadt, Manskestr. 22 (Krankenhaus)
  • Lehrte Stadt, Südstr. 32 (Halle / Schule)
  • Lehrte Stadt, Dürerring 88 (Hochhäuser)

 

Für den Fall, dass alle Maßnahmen realisierbar sind, kommen nach der dritten Ausbaustufe auf 1000 Einwohner Lehrtes eine Ladestation im öffentlichen Bereich. Dabei sind die Ladeeinrichtungen, die von Privatpersonen errichtet wurden, oder die von anderen Ladesystembetreibern errichtet und betrieben werden nicht mitgerechnet.