Lehrte
Donnerstag, 18.06.2020 - 09:39 Uhr

Weitere Öffnung der Kitas: Stadt Lehrte geht in den eingeschränkten Betrieb über

Ab 22. Juni 2020

Aufn.:

LEHRTE

Das Niedersächsische Kultusministerium hat am 9. Juni 2020 über eine Pressemitteilung seine Vorgaben für eine weitere Öffnung der Kindertagesstätten in Niedersachsen ab dem 22. Juni 2020 vorgestellt. Die Notbetreuung läuft zu diesem Datum aus. "Es wird auf einen eingeschränkten Betrieb der Kindertageseinrichtungen umgestellt. Der eingeschränkte Betrieb sieht unter gewissen Voraussetzungen ein Betreuungsangebot für alle Kinder vor, die in der jeweiligen Kindertageseinrichtung einen Betreuungsplatz haben. Die Kinder können wieder ausschließlich in ihren gewohnten Gruppen betreut werden. Das von vielen Kindertagesstätten gelebte offene pädagogische Konzept darf somit noch nicht wieder stattfinden", so die Stadt Lehrte in einer Pressemitteilung. Des Weiteren sei der generelle Anspruch auf einen Betreuungsplatz jedoch weiterhin ausgesetzt, wie die Stadtverwaltung betont.

 

"Die weitere Öffnung der Kindertagesstätten stellt die Einrichtungen unter den gegebenen Bedingungen vor ganz neue Herausforderungen, die in den kommenden Wochen zu bewältigen sind", erklärt die Stadtverwaltung. In einer gemeinsamen Dienstbesprechung haben sich daher die Leitungen der städtischen Kindertagesstätten über die jeweilige Ausgestaltung und Umsetzung in den einzelnen Einrichtungen wie folgt abgestimmt: "Erklärtes Ziel ist es, allen Kindern wieder einen Betreuungsplatz in ihren ursprünglichen Gruppen anbieten zu können. Die Kinder, die bereits während der Notbetreuung betreut wurden, werden auch weiterhin betreut, gegebenenfalls jedoch mit eingeschränkten Betreuungszeiten. Sollten Eltern für ihr Kind diesen Betreuungsplatz inzwischen nicht mehr benötigen, werden diese gebeten, den Verzicht gegenüber der Kita-Leitung zu erklären. Ein solcher Verzicht würde die Situation in den Kindertagesstätten enorm entlasten. Dies bedeutet jedoch selbstverständlich nicht den generellen Verlust des Betreuungsplatzes im Regelbetrieb. Für die Kinder, die unter den bisherigen Gegebenheiten nicht betreut werden konnten, wird es in jeder Einrichtung ein an die räumliche, organisatorische und personelle Situation angepasstes Angebot geben. Hierbei kann es sich beispielsweise um eine Betreuung im wöchentlichen Wechsel, im täglichen Wechsel oder stundenweise handeln. Durch die Vorgaben des 'Niedersächsischen Rahmen-Hygieneplans Corona Kindertagesbetreuung' wird es in den einzelnen Einrichtungen unterschiedliche Lösungen geben müssen, um diesen umsetzen zu können. So ist beispielsweise die Einhaltung von Abstandsregelungen mit einer hohen Anzahl von Kindern nur schwerlich möglich."

 

Weiterhin weist die Stadt Lehrte darauf hin, dass in diesen Zeiten für die Kindertagesbetreuung ein strenger Maßstab für den Ausschluss kranker Kinder gilt. Kinder dürfen auch dann nicht in der Kindertageseinrichtung betreut werden, wenn eine im gleichen Haushalt lebende Person nachweislich an Covid-19 erkrankt ist und sich in Quarantäne befindet oder Krankheitszeichen zeigt.

 

Für die unterschiedlichen Gegebenheiten in den Kindertagesstätten der Stadt Lehrte und das sich daraus ergebende individuelle Angebot bittet die Stadt Lehrte bereits jetzt um Verständnis. Den Eltern sei jedoch vergewissert, dass alle Kindertagesstätten ein hohes Engagement zeigen, um eine bestmögliche Form der Betreuung zu gewährleisten und dabei die Gesundheit sowie das Wohl aller Kinder und die in der Kita vorhandenen Ressourcen stets im Auge behalten.

 

Auch in dieser besonderen Situation liege der Stadt Lehrte eine qualitativ gute Betreuung aller Kinder sehr am Herzen. Aus diesem Grund habe sich die Stadt Lehrte bewusst dafür entschieden, den Fachkraft-Kind-Schlüssel grundsätzlich nicht abzusenken und maximal auf bereits in der Einrichtung tätige Auszubildende oder Hauswirtschaftskräfte, denen die zeitweise Betreuung zugetraut wird und die Aufsichtspflicht übertragen werden kann, zurückzugreifen. Sollte eine Betreuung auch so nicht sichergestellt werden können, könne es zu kurzfristigen Schließungen von Gruppen kommen, erklärt die Stadt Lehrte. "Die Gesundheit sowohl der Kinder als auch der Kolleginnen und Kollegen steht hierbei immer an erster Stelle", wie die Stadtverwaltung unterstreicht.

 

Kita-Gebühren (Krippe, Essensgelder, Sonderdienste) würden im eingeschränkten Betrieb weiterhin nur erhoben, sofern das Kind eine Betreuung tatsächlich in Anspruch genommen hat, wie die Stadtverwaltung mitteilt. Die Eltern würden im nachfolgenden Monat eine Beitragsfestsetzung für den vergangenen Monat erhalten. Zu viel gezahlte Beiträge würden erstattet.

 

Sollten Eltern Fragen zu der individuellen Ausgestaltung des Angebotes ihrer Kindertageseinrichtung haben, steht die Kita-Verwaltung der Stadt Lehrte telefonisch unter 05132/86282-13, -11, -12 oder per Mail an Opens window for sending emailkita-verwaltung(at)lehrte.de zur Verfügung.