Burgdorf
Mittwoch, 10.06.2020 - 18:25 Uhr

Eine Auszeit vom Alltag im Burgdorfer Stadtpark

Der Burgdorfer Stadtpark lädt zum Verweilen ein.Aufn.: Stadt Burgdorf

BURGDORF

"Der Kampf gegen das Corona-Virus hat(te) das Leben in Burgdorf annährend zum Erliegen gebracht. Zahlreiche Beschränkungen wurden auferlegt, um das Infektionsgeschehen abzumildern und eine Überforderungen des Gesundheitssystems zu verhindern. Vor dem Hintergrund der erfreulichen Entwicklungen hat das Land Niedersachsen am 6. Mai 2020 schrittweise Lockerungen auf den Weg gebracht. So dürfen beispielsweise Spielplätze wieder genutzt und Sporteinrichtungen in Anspruch genommen werden", gibt die Stadt Burgdorf in einer Pressemitteilung bekannt.

 

Dessen ungeachtet gelte weiterhin, dass persönliche Kontakte auf ein unbedingt erforderliches Mindestmaß beschränkt werden müssen. In der Öffentlichkeit darf man sich nur mit Personen aus dem eigenen und einem weiteren Hausstand zugleich ohne Abstandsbeschränkungen aufhalten. Ansonsten gilt das bereits bekannte Abstandsgebot von mindestens 1,5 Metern.

 

Aus diesem Grund lädt insbesondere der großflächig angelegte Stadtpark mit seinem Schwanenteich, den Spielplätzen, dem Rodelberg, dem Baumlehrpfad sowie dem Aktivpark im Burgdorfer Innenstadtgebiet zum Verweilen unter Einhaltung der Abstandsregelung ein. Auf den Grünflächen kann selbstverständlich Sport betrieben, ausgiebig getobt und gespielt werden. Zahlreiche Sitzmöglichkeiten laden zum Niederlassen und innehalten ein und vermitteln ein wenig Urlaubs- beziehungsweise Wohlfühlatmosphäre. Auch ein Picknick im kleinen Familienkreis kann der Erholung dienen. Das Grillen im Stadtpark ist jedoch untersagt. "Damit sich alle hier wohlfühlen können, sollte es selbstverständlich sein, den Müll in den vorhandenen Mülleimern oder bei größere Mengen über den Hausmüll zu entsorgen" betont die Burgdorfer Stadtverwaltung.

 

Als Freilauffläche für Hunde während der Brut- und Setzzeit kann nach Angaben der Stadt Burgdorf der angrenzende Bereich vom Schloß / Rathaus III (Schlosspark) und der Bereich um das Rathaus II (Landratsvilla), begrenzt durch die Wege "Beim Amtshof" und "Lönsweg" genutzt werden. "Bei dieser Fläche handelt es sich um mehrere große Rasenfreiflächen mit Rand- und Begleitgrün, in dem keine Bodenbrüter und Nesthocker anzutreffen sind", so die Stadtverwaltung. Auch größere wildlebende Tiere oder Wildjungtiere seien in diesem Bereich nicht anzutreffen. Es sollte dabei eine besondere Rücksicht gegenüber den anderen Nutzern geübt werden, da diese Flächen auch von Familien mit Kindern genutzt werden und von vielen Radfahrern gekreuzt werden. "Im Sinne eines guten Miteinanders ist es daher besonders wichtig, die Hunde im Auge zu behalten und die Hinterlassenschaften umgehend zu entfernen", erklärt die Stadtverwaltung. An einem Zugang zur Fläche, am Rathaus III, ist ein entsprechender Hundebeutelspender (Entsorgungsstelle) aufgestellt.

 

Die Stadtverwaltung bittet jedoch darum, dass die Staudenbeete und der vorhandenen Baum- und Strauchbestand geschützt werden.