Burgdorf
Freitag, 15.05.2020 - 10:17 Uhr

Die Stadt Burgdorf gibt Informationen zur Kinder-Notbetreuung

Aufn.:

BURGDORF

In der am 11. Mai in Kraft getretenen Verordnung hat das Land Niedersachen unter anderem eine schrittweise Öffnung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen erlassen. "Der Stadt Burgdorf ist die Belastungen der Eltern bewusst und wie sehr sich die Kinder nach dem gemeinsamen Spiel mit anderen Kindern sehnen. In den vergangenen Wochen haben Eltern bereits mit großem Engagement an der gemeinsamen Bewältigung dieser für alle neuen und als Gesamtgesellschaft herausfordernden Situation einen großen Beitrag geleistet. Dafür möchte ich mich bei Ihnen im Namen der Stadt Burgdorf ausdrücklich bedanken", sagt Leiter der Abteilung Familien und Kinder, Thomas Peest.

 

Für die Kindergärten, Krippen und Horte gelte nach Angaben der Burgdorfer Stadtverwaltung künftig die erweiterte Notbetreuung. Dafür haben Träger, sprich die Stadt Burgdorf, künftig die Möglichkeit, die Betreuungskapazitäten auszuweiten. Damit solle ermöglicht werden, dass künftig beispielsweise auch Kinder mit besonderen Bedürfnissen und Vorschulkinder die Notbetreuung nutzen können. Zudem gelte nach Angaben der Stadtverwaktung weiterhin die Härtefallregelung.

 

Wo eine anderweitige Betreuung möglich ist, sollen Kinder weiterhin zu Hause betreut werden. Dies trifft zum Beispiel auf Familien zu, wo nur ein Elternteil arbeitet, Homeoffice geleistet werden kann oder eine andere Betreuung erfolgen kann.

 

Die schrittweise Ausweitung der Betreuungssituation geschieht grundsätzlich durch die Bildung verschiedener Gruppen, in denen in den kommenden Wochen in wachsender Anzahl weitere Kinder in ihrer Einrichtung aufgenommen werden können. Hierbei handelt es sich um

1.) Gruppen zur Aufnahme von Kindern, denen Hilfe nach dem Neunten Buch des Sozialgesetzbuches gewährt wird

2.) Kleine Vorschulgruppen

3.) Notgruppen zur Notbetreuung. Die Notbetreuung dient dazu, Kinder aufzunehmen,

1. bei denen mindestens eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter in betriebsnotwendiger Stellung in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichem Interesse tätig ist,

2. bei denen ein Unterstützungsbedarf, insbesondere ein Sprachförderbedarf, besteht. Bei den besonderen Härtefällen können folgende Gesichtspunkte Berücksichtigung finden:

- drohende Kindeswohlgefährdung,

- Vereinbarkeit von Familie und Beruf, insbesondere bei Alleinerziehenden,

- gemeinsame Betreuung von Geschwisterkindern, drohende Kündigung und erheblicher Verdienstausfall

- drohende Kündigung und erheblicher Verdienstausfall.

 

Die Stadt nehme nach ihren Angaben schrittweise eine Ausweitung der zur Verfügung stehenden Betreuungsplätze entsprechend dieser Vorgaben und Aufnahmekriterien vor. "Nach den Vorgaben und Empfehlungen des Landes Niedersachsen sind der Stadt Burgdorf dabei jedoch weiterhin Grenzen gesetzt beispielsweise in der maximalen Gruppengröße", so die Stadtverwaltung. Zudem werde die Grenze der Kinder, die maximal von den Einrichtungen aufgenommen werden kann, durch die örtlichen räumlichen und personellen Kapazitäten definiert. So regelt die Verordnung, dass die Notbetreuung unter Berücksichtigung der vorhandenen Kapazitäten auf das notwendige und epidemiologisch vertretbare Maß zu begrenzen ist.

 

"Der aktuell vom Land vorgelegte Fahrplan sieht eine schrittweise Entwicklung des aktuellen Notbetriebs hin zur einer Öffnung des Normalbetriebes ab dem 1. August vor. Das epidemiologisch vertretbare Maß richtet sich nach der weiteren Entwicklung vom Infektionsgeschehen. Sollten die Infektionszahlen wieder steigen, ist gegebenenfalls auch der Betrieb in den Kitas wieder stärker einzuschränken", so die Stadtverwaltung. Das Land Niedersachen sehe hierzu eine regelmäßige Beobachtung der Lage vor.

 

In der Organisation und Umsetzung des Notbetriebes richtet sich die Stadt Burgdorf nach den verbindlichen Vorgaben und zahlreichen Empfehlungen des Landes. Umfassende Informationen zu den Regelungen und Aussagen des Landes zur aktuellen Notbetreuungssituation können der Opens external link in new windowSeite des Niedersächsischen Kultusministeriums entnommen werden.

 

Die aktuelle Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie ist Opens external link in new windowhier abrufbar.

 

Eine Anmeldung zur Notbetreuung kann mithilfe des auf der Homepage der Stadt Burgdorf Opens external link in new windowhier zur Verfügung gestellten Formulars erfolgen.

 

Durch die Erweiterung der Notbetreuung kommt es in den Kitas zu mehr Begegnungen untereinander. Die Stadt Burgdorf ist angehalten, strenge Hygienerichtlinien einzuhalten. Daher appelliert die Stadt an die Eltern, die Vorgaben der einzelnen Kindertagesstätte einzuhalten. Nach Möglichkeit sollte zum Eigenschutz sowie zum Schutz der Fachkräfte beim Bringen und Abholen eines Kindes einen Mundschutz getragen werden.