Sehnde
Mittwoch, 06.05.2020 - 18:44 Uhr

Bürgermeister erlässt Dienstanweisung im Zusammenhang mit dem Corona-Virus

Einschränkungen im Dienstbetrieb

SEHNDE

Sehndes Bürgermeister Olaf Kruse hat aufgrund der aktuellen Entwicklung eine interne Dienstanweisung zum Umgang mit dem Corona-Virus für die Mitarbeiter der Stadt Sehnde erlassen. Die Anweisung gilt mit Wirkung vom 27. April 2020 und regelt die notwendigen Maßnahmen, um eine Ausbreitung der Erkrankung mit dem Corona-Virus in der öffentlichen Verwaltung und den Einrichtungen der Stadt Sehnde zu verhindern und die Mitarbeiter der Stadt Sehnde vor einer Ansteckung im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeiten zu schützen.

 

Diese Dienstanweisung hat unter anderem auch Auswirkungen über die internen Abläufe hinaus, zum Beispiel seien Veranstaltungen und die Teilnahme an Veranstaltungen im dienstlichen Rahmen abzusagen. Notwendige Arbeitstreffen seien daraufhin zu prüfen, ob sie durch Telefon- oder Videokonferenzen sowie durch E-Mailverkehr ersetzt werden können. Dienstreisen in Risikogebiete werden untersagt und sollen im Übrigen auf das Notwendigste reduziert werden.

 

In den Fachdiensten und Stäben sei unbürokratisch zu prüfen, ob Mitarbeiter, sofern es die dienstlichen Abläufe nicht gefährdet und die Kapazitäten es zulassen, vorerst ganz oder teilweise von zu Hause aus arbeiten können.

 

Darüber hinaus enthält die Dienstanweisung Regeln und Maßnahmen, die zu ergreifen sind, um Mitarbeiter, die regelmäßigen Publikumsverkehr haben, zu schützen. Dazu gehören zum Beispiel besondere Hygienemaßnahmen und die Einhaltung eines Abstands zu den Kunden.

 

Weitere Informationen sind auf der Homepage der Stadt Sehnde unter Opens external link in new windowwww.sehnde.de zu finden.