Uetze
Freitag, 24.04.2020 - 11:20 Uhr

Polizei nimmt mutmaßlichen Einbrecher fest

Aufn.:

DEDENHAUSEN

Eine 26-jährige Anwohnerin eines Einfamilienhauses in der Straße Zum Bahnhof stellte am gestrigen Donnerstagmorgen fest, dass eine Tür zum Garten, die sie am Abend zuvor nach einem Spaziergang mit ihrem Hund geschlossen hatte, weit geöffnet stand. Zudem bemerkte sie, dass auch ein im Garten befindlicher Pavillon offenstand.

 

Dieser war vermutlich über Nacht als Schlafstätte genutzt worden. Schäden entstanden nicht, es wurde nach Angaben der Polizei zudem auch nichts entwendet. Eine Anzeige wegen Hausfriedensbruches wurde gefertigt.

 

Es ist nach Angaben der Polizei davon auszugehen, dass es sich bei der Person, die sich den Pavillon als Schlafstätte nutzte, um denselben Mann handelt, der auch für die jüngsten gemeldeten Einbrüche beziehungsweise -versuche in Frage kommt.

 

Die Ortschaft Dedenhausen wurde daher durch Funkstreifenwagen intensiv bestreift, um die Person zu ergreifen. Im Zuge der Streifenfahrt machte eine 36-jährige Anwohnerin aus der Straße Der Zuschlag auf sich aufmerksam.

 

Sie schilderte den Beamten, dass sich der Täter vermutlich auch in der Nacht vom 12. auf den 13. April 2020 bei ihr im Garten aufgehalten hatte, da zu diesem Zeitpunkt ebenfalls eine geöffnete Gartentür sowie ein offen stehendes Gartenhaus festgestellt wurde. Zudem habe ein Kinderspielzelt Brandlöcher, wie von Zigarettenkippen verursacht, aufgewiesen. Teile dieser Kippen sowie eine geleerte Zigarettenschachtel habe sie ebenfalls gefunden, jedoch bereits entsorgt. Auch in diesem Fall wurde nachträglich eine Anzeige wegen Hausfriedensbruches und Sachbeschädigung aufgenommen.

 

Am Nachmittag des gestrigen Donnerstag, 23. April 2020 konnte gegen 17:45 Uhr aufgrund eines Hinweises aus der Bevölkerung ein 24-jähriger Mann vorläufig festgenommen werden, der im dringenden Tatverdacht steht, die Taten begangen zu haben. Der Mann, der ursprünglich aus Osteuropa stammt, schien aufgrund seines Äußeren seit längerem auf der Straße gelebt zu haben, obwohl er eine Meldeanschrift im Bereich Ostwestfalen hat. Zu den gegen ihn erhobenen Tatvorwürfen äußerte er sich nicht. Nachvollziehbare Gründe für seinen Aufenthalt in Dedenhausen konnte er ebenso nicht darlegen. Der Mann verfügte lediglich über geringes Barvermögen. Diebesgut konnte bei ihm nicht aufgefunden werden. Nach einer erkennungsdienstlichen Behandlung wurde er nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft entlassen.