Burgdorf
Dienstag, 07.04.2020 - 12:29 Uhr

Ausfall der Osterfeuer: Stadt Burgdorf warnt vor privaten Lagerfeuern

Nur in einer Feuerschale oder -korb ist ein kleines Feuer erlaubt. Lagerfeuer dagegen auf dem eigenen Grundstück sind verboten.Aufn.:

BURGDORF

Aufgrund der aktuellen Verfügungen des Landes Niedersachsen können dieses Jahr keine Osterfeuer stattfinden. Deswegen fragen sich viele Einwohner, ob sie ein privates Lagerfeuer auf ihrem Grundstück abbrennen dürfen.

 

"Dieses ist aufgrund der Regelungen der Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen und Treibsel außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen (Pflanzenabfallverordnung - PflAbfVO) mit den dort vorgeschriebenen Einschränkungen nicht möglich", so die Burgdorfer Stadtverwaltung am heutigen Dienstag, 7. April 2020, in einer Pressemitteilung. Der Pflanzenschnitt sei daher vorerst auf dem eigenen Grundstück zu lagern und nach Öffnung der Grüngutsammelstellen und der Wertstoffhöfe dort zu entsorgen.

 

"Auf dem eigenen Grundstück und mit den im gleichen Haushalt lebenden Personen ist nur ein kleines Feuer in einer Brennschale oder in einem Feuerkorb erlaubt", so die Stadt Burgdorf. Es sollte durch das Brennmaterial keine Rauch- und Geruchsbelästigung für die Nachbarn entstehen. Es sei zu empfehlen, dass gut abgelagertes Holz und nicht mehr als drei bis vier Scheite (insgesamt rund fünf Kilogramm) gleichzeitig verbrannt werden.

 

Die ehrenamtlichen Feuerwehrkräfte, vertreten durch den Stadtbrandmeister Dennis-Frederik Heuer, bitten die Burgdorfer, sich hieran auch zu halten. "Sollte durch das Lagerfeuer ein Feuerwehreinsatz entstehen, handelt sich es hierbei um eine Ordnungswidrigkeit und der Feuerwehreinsatz wird kostenpflichtig abgerechnet", betont die Stadtverwaltung.