Region Hannover
Donnerstag, 09.04.2020 - 16:07 Uhr

Trennungseltern in der Corona-Krise: Wann darf ich mein Kind sehen?

Familien- und Erziehungsberatungsstellen raten zu klaren Absprachen

REGION

Ob nach mühsamen Absprachen, Mediation oder einer Verhandlung vor dem Familiengericht: Umgangsregelungen zwischen getrennt lebenden Eltern haben oft eine schwierige Vorgeschichte. In Ausnahmesituationen kann auch das Umsetzen der getroffenen Vereinbarungen zur Herausforderung werden. Aktuell macht es die Corona-Krise Müttern und Vätern besonders schwer: Der Arbeitsalltag ist auf den Kopf gestellt, die Kinderbetreuung muss neu organisiert werden, Kontaktbeschränkungen verkomplizieren Familienbesuche.

 

Die Familien- und Erziehungsberatungsstellen der Region Hannover empfehlen Trennungseltern, die gewohnten Umgangsregelungen trotzdem so weit wie möglich fortzuführen. "Kinder erleben gerade eine besonders unsichere Zeit: Sie müssen mit veränderten Tagesstrukturen umgehen und sind mit ganz neuen Ängsten und Sorgen konfrontiert. Umso wichtiger ist es, dass die Strukturen im familiären Umfeld beständig bleiben", erklärt Marlen Zeisberger, Psychologin in der Familien- und Erziehungsberatungsstelle Ronnenberg. "Wenn vieles bleiben kann, wie die Kinder es kennen, gibt das Ruhe und Sicherheit."

 

Stefan Thelemann ist Sozialpädagoge in der Familien- und Erziehungsberatungsstelle. Er stellt klar: "Rechtsgültige Vereinbarungen wie zum Beispiel familiengerichtlich gebilligte Vergleiche dürfen auch jetzt nicht einseitig ausgesetzt werden." Nur nach klarer Absprache und in Ausnahmefällen, etwa bei einer ärztlich bestätigten Corona-Infektion oder einer vom Gesundheitsamt angeordneten Quarantäne, sollten die Umgangsregelungen zeitlich begrenzt angepasst werden. "Allein die Sorge um die Gesundheit des Kindes ist kein hinreichender Grund für eine Kontaktunterbrechung."

 

Schließlich zählen Umgangskontakte angesichts ihrer Bedeutung für die Eltern-Kind-Beziehung zum absolut nötigen Kontaktminimum. "Auch dort, wo eine vorläufige Ausgangsbeschränkung erlassen wird, ist das Verlassen der eigenen Wohnung aus triftigen Gründen erlaubt. Dazu zählen nach Auffassung des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. auch die Umgangskontakte", erläutert Thelemann.

 

Für betroffene Eltern haben die Familien- und Erziehungsberatungsstellen einen Leitfaden erstellt:

  1. Verändern Sie nur das, was unbedingt notwendig ist. Lassen Sie möglichst viel, wie es ist.
  2. Benutzen Sie die Situation nicht, um die abgestimmte Regelung zu verändern. Während einer Krise schwelende Konflikte auszutragen wird wenig Erfolg haben, sondern schafft zusätzliche Belastungen für Eltern, vor allem aber die Kinder.
  3. Verständigen Sie sich als Eltern darüber, dass es sich aufgrund der aktuellen Situation um eine Sondervereinbarung handelt und die normale Vereinbarung lediglich pausiert.
  4. Verabreden Sie einen Zeitpunkt, an welchem die gewohnte Regelung wieder in Kraft tritt. Wenn dies noch nicht absehbar ist, vereinbaren Sie in regelmäßigen Abständen gemeinsam die Bedingungen zu prüfen und gegebenenfalls neu zu entscheiden.
  5. Vereinbaren Sie genau, wann sich die Kinder bei wem aufhalten, beziehungsweise wer zu welchem Zeitpunkt für die Kinder hauptverantwortlich verfügbar ist (wichtig bei älteren Kindern).
  6. Erklären Sie Ihren Kindern möglichst gemeinsam, was Sie beschlossen haben. So verstehen die Kinder, dass es eine gemeinsam getragene Elternentscheidung ist. Ein bildlicher Zeitplan (ähnlich einem Stundenplan) kann sehr hilfreich sein.
  7. Vereinbaren Sie auch, wie die Kinder Kontakt zum jeweils anderen Elternteil haben sollen, zum Beispiel per Telefon. Verfügen die Kinder noch nicht über eigene Möglichkeiten, selbständig Kontakt zum anderen Elternteil zu halten, planen Sie Zeiträume dafür ein und unterstützen Sie die Kinder beim Kontakt. Gewähren Sie ihren Kindern die Möglichkeit, alleine und ungestört mit dem anderen Elternteil zu sprechen.