Sehnde
Donnerstag, 26.03.2020 - 20:25 Uhr

Stadt Sehnde setzt die Gebüren für Kindertagesstätten- und Tagespflege im April aus

SEHNDE

Mit fachaufsichtlicher Weisung vom 13. März 2020 hat das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung die Gesundheitsämter angewiesen, unter den Betrieb von sämtlichen Kindertageseinrichtungen, Kinderhorten und der erlaubnispflichtigen Kindertagespflege mit Wirkung vom 16. März bis einschließlich 18. April zu untersagen. Ziel der Untersagung des Betriebs der Gemeinschaftseinrichtungen ist die Verlangsamung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Niedersachsen. Dazu sollen Infektionsketten unterbrochen werden.

 

Seit dem 16. März 2020 sind somit alle städtischen Kindertagesstätten sowie die Tagespflegestellen in Sehnde geschlossen. Da bereits jetzt eine Schließung bis einschließlich 18. April angeordnet ist, wird gemäß der "Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Sehnde" eine Erstattung der Benutzungsgebühren sowie des Essengeldes fällig.

 

Um den betroffenen Familien möglichst zeitnah das Geld erstatten zu können und innerhalb der Verwaltung eine ressourcenschonende Abwicklung der Erstattungen durchführen zu können, hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Sehnde in seiner Sitzung am heutigen Donnerstag, 26. März 2020, beschlossen, die Erhebung der Kitagebühren, des Essengeldes und der Kindertagespflegegebühren für den Monat April 2020 auszusetzen.

 

"In diesem Zusammenhang bitten wir die betroffenen Eltern, für den Monat April 2020 die jeweils fällige Gebühr sowie gegebenenfalls das Essengeld nicht an die Stadt Sehnde zu überweisen", so die Sehnder Stadtverwaltung.

 

Besteht für die Kindergartengebühren ein Dauerauftrag, wird darum gebeten, diesen möglichst für die April-Abbuchung auszusetzen. Sollte dies nicht möglich sein beziehungsweise eine Einzugsermächtigung für die Stadt Sehnde bestehen, werden die trotzdem gezahlten Beträge mit einer gewissen Bearbeitungszeit von etwa einer Woche nach Eingang wieder zurückerstattet.

 

Sollten Eltern aufgrund der Schließung der Kindertagesstätten bereits im Monat März 2020 Kitagebühren und Essengeld ganz oder teilweise einbehalten haben, "so sind diese Beträge umgehend an die Stadt Sehnde zu überweisen", erklärt die Stadtverwaltung. Eine Verrechnung könne aus organisatorischen Gründen nicht erfolgen, wie die Stadtverwaltung mitteilt.