Burgwedel
Freitag, 20.03.2020 - 09:16 Uhr

Stadt Burgwedel erlässt Allgemeinverfügung zur Sonn- und Feiertagsöffnung

BURGWEDEL

Angesichts der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus sind Vorgaben zur Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen und nichtöffentlichen Bereich erlassen worden. Für den Publikumsverkehr geschlossen wurden unter anderem alle Verkaufsstellen des Einzelhandels. Ausdrücklich ausgenommen von der Schließung sind der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, der Zeitungsverkauf und Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte.

 

Für die zuvor genannten Einrichtungen sind Ausnahmen von der Sonn- und Feiertagsregelung von Amts wegen aufgrund des dringenden öffentlichen Interesses zur Versorgung der Bürger mit Dingen und Waren des täglichen Bedarfs zuzulassen.

 

Die Stadt Burgwedel erlässt eine entsprechende Allgemeinverfügung, die den genannten Verkaufsstellen eine Öffnung an Sonn- und Feiertagen ab dem 22. März 2020 ermöglicht.

 

"Eine separate Antragstellung der einzelnen Verkaufsstellen, die von der Ausnahme der Sonn- und Feiertagsregelung Gebrauch machen möchten, ist nicht erforderlich", so die Stadtverwaltung.

 

Zu beachten sei jedoch, dass eine Öffnung nur unter den in der Allgemeinverfügung genannten Hygieneauflagen möglich ist.