Sehnde
Mittwoch, 04.03.2020 - 21:27 Uhr

Stadt Sehnde informiert über die Masernimpfpflicht ab dem 1. März

SEHNDE

Zum 1. März 2020 ist das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention in Kraft getreten. Ab diesem Datum müssen nun bundesweit Eltern nachweisen, dass ihre Kinder einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern oder eine Immunität dagegen aufweisen, wenn sie sie in einer Kindertageseinrichtung oder Schule anmelden wollen.

 

Mit dem Gesetz, dass bereits Ende 2019 beschlossen wurde, soll die Impfquote in der Bevölkerung angehoben werden, um einen besseren Schutz gegen diese ansteckende Infektionskrankheit zu erreichen. In der Vergangenheit ist es bundesweit wieder zu verstärktem Auftreten von Masern gekommen.

 

Für Kinder, die bereits eine Kita oder Schule besuchen, gilt eine Frist zur Vorlage geeigneter Nachweise bis zum 31. Juli 2021. Dies gilt auch für Kinder, die in diesem Jahr vom Kindergarten in die Schule wechseln.

 

Die Impfpflicht gilt allerdings nicht nur für die Kinder, sondern auch für die Beschäftigten, die in Gemeinschaftseinrichtungen tätig sind beziehungsweise mit den dort betreuten Personen Kontakt haben.

 

Der notwendige Nachweis kann durch einen Impfausweis, das gelbe Kinderuntersuchungsheft oder - insbesondere bei bereits erlittener Krankheit - ein ärztliches Attest erbracht werden. Es ist gegenüber der Kita- beziehungsweise Schulleitung zu erbringen.

 

Ausgenommen von der Nachweispflicht sind Personen, die vor 1971 geboren sind, beziehungsweise aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden können.

 

Die Stadt wird ab sofort bei neuen Mitarbeitenden einen entsprechenden Nachweis als Einstellungsvoraussetzung verlangen. Für bereits vorhandenes Personal in den Einrichtungen, gilt auch die Übergangsfrist zur Vorlage der Nachweise.