Burgdorf
Dienstag, 03.03.2020 - 19:49 Uhr

Abdeckung der Kalirückstandshalde: Minister antwortet Burgdorfs Bürgermeister Pollehn

BURGDORF

Mit Schreiben vom 6. Dezember 2019 hat sich Burgdorfs Bürgermeister Armin Pollehn mit dem Thema "Verkehrslösung im Zusammenhang mit der geplanten Abdeckung der Kalirückstandshalde in Wathlingen" an Dr. Bernd Althusmann, Niedersächsischer Minister für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, gewandt.

 

Der Minister antwortete am 20. Februar Burgdorfs Bürgermeister Armin Pollehn: "Sehr geehrter Herr Bürgermeister, mit Schreiben vom 6. Dezember 2019 setzten Sie sich mir gegenüber für ein verträgliches und einvernehmliches Konzept für die Lenkung des im Zuge der Abdeckung der Kalirückstandshalde in Wathlingen künftig entstehenden erhöhten Lkw-Verkehrs ein.

 

Diesbezüglich fand zuletzt am 14. Januar 2020 ein Gespräch zwischen Vertretern des Landkreises Celle, der Samtgemeinde Wathlingen, der Gemeinde Wathlingen, dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) und von K+S statt. Deshalb komme ich nun auf Ihr Schreiben zurück.

 

In der Sache möchte ich Ihnen mitteilen, dass das Verfahren zur Genehmigung der Abdeckung der Halde Wathlingen (Planfeststellungsverfahren) aktuell noch nicht abgeschlossen ist. Sofern diese Genehmigung erteilt wird, ist davon auszugehen, dass mit dem zusätzlichen Verkehr, den die Anlieferung des Abdeckungsmaterials bedingen wird, eine Belastung der betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner einhergeht.

 

Die konkret zu erwartende Verkehrsbelastung ist im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zu ermitteln, zu bewerten und in dem Entscheidungsprozess über die Zulassung des Vorhabens zu berücksichtigen. Dies umfasst auch die Prüfung verschiedener in Betracht kommender Streckenführungen, wobei die jeweiligen Vor- und Nachteile sowie die unterschiedlichen Interessenlagen und Betroffenheiten gegeneinander abzuwägen sind.

 

Allerdings möchte ich auch darauf hinweisen, dass das LBEG im noch ausstehenden Planfeststellungsbeschluss mangels Zuständigkeit keine Regelungen über den Anlieferverkehr treffen kann. Von Rechts wegen ist es dem LBEG also nicht möglich, bestimmte Anlieferrouten vorzuschreiben. Dies wurde in dem erwähnten Gespräch am 14. Januar 2020 dargestellt. Es wurde allerdings die Möglichkeit erwogen, ob K+S den Lieferanten der Abdeckungsmaterialien bestimmte Routen vertraglich vorschreiben könne. Die Praktikabilität eines solchen Vorgehens blieb hier jedoch ungewiss.

 

Sofern der Neubau einer Verbindungsstraße zwischen B3 und B214 zur Problemlösung beitragen kann, so bin ich gerne bereit, diese im Rahmen des Möglichen zu unterstützen.

 

Auf Grund dieser rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen halte ich ein persönliches Gespräch deshalb derzeit nicht für zweckdienlich. Hierfür bitte ich um Verständnis."