Isernhagen
Montag, 02.03.2020 - 17:44 Uhr

Anmeldung der Schulanfänger

ISERNHAGEN

Die Gemeinde Isernhagen gibt die Termine und Orte für die Anmeldungen der Schulanfänger gekannt.

 

Zum 1. August 2021 werden alle Kinder schulpflichtig, die in der Zeit vom 2. Oktober 2014 bis einschließlich 1. Oktober 2015 geboren sind (Pflichtkinder). Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können Kinder, die zu Beginn des Schuljahres 2021/2022 noch nicht schulpflichtig sind, in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind (Kannkinder). Diese Kinder werden im Jahr 2021 eingeschult, obwohl sie dann noch nicht das 6. Lebensjahr vollendet haben (geboren zwischen dem 2. Oktober 2015 und dem 31. Dezember 2015). Gesonderte Anmeldetermine werden hierfür an dieser Stelle Anfang 2021 bekanntgegeben.

 

Für Kinder, die zwischen dem 2. Juli 2014 und dem 1. Oktober 2014 geboren sind, können die Erziehungsberechtigten den Schulbesuch durch schriftliche Erklärung gegenüber der Schule um ein Jahr hinausschieben (Flexikinder). Die Erklärung ist vor dem Beginn des Schuljahres 2021/2022 bis zum 1. Mai 2021 gegenüber der Schule abzugeben (§ 64 Abs. 1 NSchG).

 

Die Anmeldetermine und Orte sind auf der Seite der Gemeinde Isernhagen unter Opens external link in new windowwww.isernhagen.de zu finden.