Lehrte
Sonntag, 08.12.2019 - 13:27 Uhr

Polizeibericht aus Lehrte

Aufn.:

LEHRTE

Unbekannte Täter versuchten zwischen Donnerstag, 5. Dezember 2019, 18:15 Uhr, und Freitag, 6. Dezember, 7 Uhr, in der Niedersachsenstraße in Hämelerwald sich mittels Werkzeug Zugang zum Laderaum eines Transporters zu verschaffen und beschädigten hierbei den Schließzylinder der Hecktür. Es blieb beim Versuch.

 

Unbekannte Täter hebelten am Freitag, 6. Dezember, zwsichen 12:15 und 20:40 Uhr die Balkontür einer Hochparterrewohnung in der Lehrter Grünstraße auf und gelangten in die Wohnung. Von dort wurde nach derzeitigem Stand der Ermittlungen lediglich eine Tube Duschgel entwendet.

 

Zeugen, die Beobachtungen im Zusammenhang mit den genannten Sachverhalten gemacht haben oder Hinweise zu den bislang unbekannten Tätern geben können, werden gebeten, sich mit dem Polizeikommissariat Lehrte unter der Rufnummer 05132/827-0 oder jeder anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen. Hinweise werden auch online unter Opens external link in new windowwww.onlinewache.polizei.niedersachsen.de unter dem Menüpunkt "Hinweis geben" entgegen genommen.

 

Gegen einen 53-jährigen Lehrter hat die Polizei in Lehrte ein Strafverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet. Der Mann hatte seinen Nissan Primera in der Nacht zu Freitag geführt und war in der Iltener Straße in Lehrte durch eine Polizeistreife des Polizeikommissariates Lehrte kontrolliert worden. Hierbei fiel den Beamten auf, dass der Versicherungsschutz des Nissan bereits seit mehreren Wochen erloschen war. Dem Verkehrsteilnehmer wurde die Weiterfahrt untersagt und die Kennzeichen sichergestellt.

 

Ein Opel-Fahrer wurde am gestrigen Sonnabend, 7. Dezember 2019, um 0:15 Uhr in der Hermann-Löns-Straße durch eine Polizeistreife kontrolliert. Die Beamten stellten sodann fest, dass der 23-jährige Fahrzeugführer unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand und nicht verkehrstüchtig war. Bei der Überprüfung wurde ermittelt, dass der junge Mann im Vorfeld Marihuana konsumiert hatte. Gegen den Betroffenen wurde eine Anzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr eingeleitet und eine Blutentnahme angeordnet. Er muss mit einem Bußgeld, zwei Punkten und einem Fahrverbot rechnen.