Burgdorf
Dienstag, 22.10.2019 - 21:51 Uhr

Zehn neue Naturdenkmale in der Region Hannover

Neun Bäume und ein Findling sollen unter Schutz gestellt werden

BEINHORN/SEHNDE/UETZE/WEDEMARK/REGION

Neun Bäume und ein Findling in insgesamt sieben Kommunen sollen zu Naturdenkmalen erklärt werden. Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz der Region Hannover hat heute eine entsprechende Beschlussempfehlung ausgesprochen. Stimmt die Regionsversammlung am 12. November 2019 zu, stehen die zehn "Naturschöpfungen" unter gesetzlichem Schutz, weil sie selten, eigenartig oder schlicht schön sind. Sie ergänzen die Liste der über 200 rechtsverbindlich festgesetzten Naturdenkmale in und um Hannover.

 

Um gleich vier Naturdenkmale wird die Gemeinde Wedemark reicher sein. Dazu gehört eine markante Linde in der Ortslage von Mellendorf (an der Straße Pechriede 3b), die aufgrund ihrer Größe und Art die weitere Umgebung dominiert. Sie hat einen hohen Stammumfang, eine gleichmäßigen Krone und ist unter Berücksichtigung ihres Alters von mindestens 100 Jahren sehr vital und in einem guten Pflegezustand. Auch die in der Feldmark südlich von Mellendorf stehende Stieleiche (am Ackerrand neben dem Grabenweg) übertrumpft die Bäume in ihrer Umgebung an Größe und Mächtigkeit. Die beiden anderen Wedemärker Bäume mit Naturdenkmal-Qualität sind eine Linde in Berkhof (Allerbusch 3) und eine Stieleiche in Hellendorf (Sandbergweg 30). Sie sind beide prägend für das Ortsbild.

 

Ebenfalls im Norden Hannovers, in Kaltenweide (südlich des Bissendorfer Moores), ist in den letzten 200 Jahren eine ganz besondere Stieleiche herangewachsen. Ihre Eigenart: Sie hat nicht einen sondern gleich drei Stämme und verfügt so über eine sehr weit ausladende Krone. Zwei weitere imposante und daher schützenswerte Exemplare der Gattung Quercus robur sind unschwer in der weitgehend von Landwirtschaft geprägten Umgebung von Uetze (160 Meter südöstlich der L 387) und Haimar (70 Meter nördlich der Burgdorgfer Aue) auszumachen.

 

Charakteristisch für die Flatter-Ulme, auch Rüster genannt, sind die am Grund asymmetrischen Blätter, die bis zu zwölf Zentimeter lang und sieben Zentimeter breit sind. 2019 ist sie zum "Baum des Jahres" gewählt worden, auch weil sie sich gegen die grassierende Ulmenkrankheit als deutlich widerstandsfähiger erwiesen hat. Ein besonders schönes und seltenes Exemplar ist in Bevensen (Alpestraße 33) zu finden.

 

In der Güntherstraße in Hannovers Stadtteil Waldhausen stehen nicht nur beeindruckende Häuser, sondern auch schöne Bäume. Die Blutbuche auf dem Grundstück mit der Nummer 30/31 A soll wegen seiner besonderen Erscheinung in den Rang eines Naturdenkmals erhoben werden.

 

Einziger Nicht-Baum unter den zukünftigen Naturdenkmalen ist ein 170 Kilogramm schwerer Findling auf dem Deisterkamm bei Egestorf. Es handelt sich um einen Sandstein, der wahrscheinlich vor etwa 400.000 bis 200.000 Jahren während der Elster- oder Saale-Eiszeit von Südschweden dorthin gelangt und damit der wissenschaftliche Beweis dafür ist, dass entgegen den bisherigen Annahmen der Deister während einer der drei Eiszeiten in Norddeutschland komplett vereist war.

 

Hintergrund: Naturdenkmale sind nach § 28 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) rechtsverbindlich festgesetzte Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen bis zu fünf Hektar, deren besonderer Schutz erforderlich ist aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit. Die Beseitigung des Naturdenkmals sowie alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturdenkmals führen können, sind nach Maßgabe näherer Bestimmungen verboten. Zur Sicherung des Schutzzwecks kann die Naturschutzbehörde Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen nach Absatz 2 durchführen oder durchführen lassen, die von den Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern sowie den sonstigen Nutzungsberechtigten zu dulden sind.

 

Wenn die Regionsversammlung in ihrer November-Sitzung die "3. Änderungsverordnung zur 19. Verordnung über Naturdenkmale in der Region Hannover" beschließt, dann werden zugleich sieben in der Vergangenheit festgesetzte Naturdenkmale - alles Bäume -"gelöscht". Sie erfüllen nicht mehr die Schutzkriterien und mussten größtenteils bereits aus Gründen der Verkehrssicherung gefällt werden. So unter anderem der Eichenhain im Burgorfer Ortsteil Beinhorn. In der Begründung heißt es: "Die ehemals ortsbildprägende Gruppe von Eichen hat durch den Straßenausbau und zusätzliche Wohnbebauung in der unmittelbaren Umgebung ihren besonderen Charakter verloren. Hinzu kommen erhebliche alters- und witterungsbedingte Schäden, so dass einzelne Bäume bereits gefällt werden mussten. Der gesamte Bestand hat an Vitalität eingebüßt und damit einhergehend auch seine Geschlossenheit und Eigenart. Folglich sind die Schutzkriterien des § 28 BNatSchG nicht mehr erfüllt."