Sehnde
Mittwoch, 02.10.2019 - 20:22 Uhr

Feuerwerk im Gebiet der Stadt Sehnde

SEHNDE

Die Stadt Sehnde weist ausdrücklich darauf hin, dass außerhalb der Zeit vom 31. Dezember bis 1. Januar eines jeden Jahres keine Feuerwerkskörper ab der Kategorie 2 oder höher ("Silvesterknaller/-raketen") abgebrannt werden dürfen.

 

Im Stadtgebiet werden zum Schutz von Mensch, Tier und Umwelt nur Ausnahmen für Pyrotechniker, die eine grundsätzliche Erlaubnis (wie beispielsweise Befähigungsscheininhaber gemäß § 20 des Sprengstoffgesetzes) des zuständigen Ministeriums besitzen.

 

Zu besonderen Anlässen können Firmen, die diese Voraussetzungen nachweisen können, beauftragt werden. Feuerwerke der Kategorie 1 (Tischfeuerwerk, Wunderkerzen oder Lichterbilder) dürfen ganzjährig abgebrannt werden.

 

Weitere Auskünfte erteilen die Mitarbeiter des Fachdienstes Ordnung und Recht.