Sehnde
Freitag, 14.06.2019 - 16:27 Uhr

Neue Struktur der Erste-Hilfe-Ausbildung: Abweichende Regelung für Freiwillige Feuerwehren

EH Ausbilung: Dr Marcus Capewell sitzend, erklärt die maßnahmen zur Herz-Lungen-Wiederbelebung.Aufn.: Stadtfeuerwehr Sehnde

SEHNDE

Gerade Mitglieder der Feuerwehr im Ehrenamt kommen immer wieder in die Situation, Erste Hilfe leisten zu müssen. Speziell an Ortsfeuerwehren, bei denen es möglich ist, dass die Einsatzkräfte zeitlich vor dem Rettungsdienst am Einsatzort eintreffen, werden besondere Anforderungen gestellt. Die Befähigung zur qualizierten Ersten Hilfe wird heute von allen Feuerwehrleuten gefordert.

 

Die Feuerwehrdienstvorschrift 2 sieht 16 Unterrichtseinheiten vor, ein regulärer Erste Hilfe Kurs umfasst neun Unterrichtseinheiten. Nach Vorgaben des Niedersächsischen Innenministeriums soll ein Erste Hilfe Grundkurs zu Beginn der Truppmannausbildung durchgeführt werden und ein Aufbaukurs, der ebenfalls neun Unterrichtseinheiten umfasst, vor Beendigung der Truppmannausbildung.

 

Somit erhalten Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren in Niedersachsen insgesamt 18 Unterrichtseinheiten Erste-Hilfe-Ausbildung.

 

Der Aufbaukurs beinhaltet zusätzliche spezifische Themen des Einsatzalltags der Freiwilligen Feuerwehr.

 

In den ersten neun Unterrichtseinheiten werden die durch die gesetzlichen Unfallversicherungsträger geforderten Inhalte ausgebildet. Hierzu gehören unter anderem Absichern von Unfallstellen, die Herz-Lungen-Wiederbelebung, sowie die richtige Nutzung von Verbandkästen und Notfalltaschen.

 

Die genannten zusätzlichen Unterrichtseinheiten im zweiten Kursteil behandeln Themen mit einem hohen Feuerwehrbezug. Dieser Teil der Erste Hilfe berücksichtigt Inhalte, die speziell auf die der Einsatzkräfte der Feuerwehren zugeschnitten sind.

  • Vertiefung und Intensivierung der Kenntnisse über Brandverletzungen und andere thermische Probleme
  • Rauchvergiftung
  • Möglichkeiten der Rettung und Primärversorgung aus einem verunfallten Fahrzeug
  • Reanimation mit Hilfsmitteln der Feuerwehr (beispielsweise Beatmungsbeutel oder AED)
  • Rettung und Transport mit Hilfsmitteln der Feuerwehr (wie einer Krankentrage oder Tragetuch)

 

Für beide Kursteile erhalten die Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung. Unter der Leitung von Notfallmediziner Dr. Marcus Capewell wurde erstmals die Durchführung der geänderten Feuerwehrdienstvorschrift umgesetzt. Die Durchführung von Erste-Hilfe-Lehrgängen (Erstausbildung und Fortbildung) durch die Feuerwehren setzt eine Ermächtigung voraus. Durch die Stadt Sehnde wurde diese Ermächtigung beantragt und konnte dieses Jahr durchgeführt werden.

 

Zur Unterstützung steht ein qualifiziertes Ausbilderteam mit Karsten Gurkasch, Michael Schulz und Christian Löhr zur Seite, die alle ausgebildete Notfallsanitäter sind.