Region Hannover
Donnerstag, 13.06.2019 - 18:57 Uhr

Kinderschutz in der Region Hannover: Fachbereich Jugend legt aktuellen Bericht vor

REGION

Der Kinderschutz ist eine der wichtigsten Aufgaben des Fachbereichs Jugend der Region Hannover, der in 16 Kommunen für das Wohl von rund 77.500 Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren zuständig ist. Kinderschutz ist aber nicht nur Schwerpunkt der öffentlichen Jugendhilfe, sondern Aufgabe aller Personen, die mit Minderjährigen in Kontakt stehen. Die guten Kooperationen und Zusammenarbeit mit Hilfenetzwerken tragen wesentlich dazu bei, dass immer mehr Minderjährige und deren Familien in der Region hilfreiche Unterstützung erhalten. Das geht aus dem aktuellen Kinderschutzbericht vor, den die Regionsverwaltung dem Jugendhilfeausschuss am heutigen Donnerstag, 16. Juni 2019, vorgelegt hat.

 

"Feste Kooperationen zwischen Fachleuten, gute Fortbildungen für pädagogisches Personal und zunehmendes Verantwortungsbewusstsein des Umfelds – das sind wesentliche Gründe dafür, dass wir Kinder und Jugendliche und deren Familien immer schneller und besser helfen können. Der Schutz von Minderjährigen gelingt nur, wenn alle die Augen offen halten und Mitverantwortung übernehmen", so Dr. Andrea Hanke, Dezernentin für Soziale Infrastruktur der Region Hannover.

 

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereichs Jugend gehen allen Hinweisen auf mögliche Kindeswohlgefährdungen nach. Die meisten der 779 Hinweise im Jahr 2018 (zum Vergleich: 734 waren es 2017) erhielt das Jugendamt mit 31 Prozent von Einwohnerinnen und Einwohnern aus der Region beziehungsweise von den Betroffenen selbst. 27 Prozent der Hinweise kamen von der Polizei, 19 Prozent von sozialpädagogischen Fachkräften, 14 Prozent aus Umfeld der Schule, 6,5 Prozent aus dem Gesundheitsbereich. Bei sogenannten gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung nehmen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Jugendamtes Gefährdungseinschätzungen vor. Dabei bewerten mehrere Fachkräfte die Lebenssituation und das Wohl des oder der Minderjährigen - immer in möglichst enger Zusammenarbeit mit der Familie sowie dem Umfeld des Kindes oder Jugendlichen. 2018 wurden bei 801 Minderjährigen und deren Familien Gefährdungseinschätzungen vorgenommen und beurteilt: Bei rund der Hälfte - 49,9 Prozent - lag weder eine Kindeswohlgefährdung vor noch war weitere Unterstützung nötig. Das ist ein Anstieg von über 12 Prozent im Vergleich zu 2017. Gleichzeitig nahm die Zahl der festgestellten Kindeswohlgefährdung ab, die 2017 noch bei 17,2 Prozent und ein Jahr später bei 15,5 Prozent lag. Die absolute Zahl bleibt aber relativ konstant bei etwa 120 Kindern. Dennoch: Fast 81 Prozent aller Gefährdungseinschätzungen kommen zum Ergebnis, dass keine Kindeswohlgefährdung vorliegt, es allenfalls einen oder keinen Unterstützungsbedarf gibt. "Dass es insgesamt mehr Gefährdungseinschätzungen gibt und unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sehr viel weniger Hilfebedarf vor Ort feststellen, ist eine gute Entwicklung. Sie zeigt, dass sich intensive Schulungen auszahlen und insgesamt die Menschen viel sensibler und achtsamer mit dem Thema umgehen", fasst Dr. Hanke zusammen.

 

Bei akuten Krisen und Notsituationen können Inobhutnahmen nötig werden - im Jahr 2018 war das bei 313 Kindern und Jugendlichen der Fall, im Jahr zuvor waren es noch 245 Kinder und Jugendliche. In 88 Fällen lag der Grund der Inobhutnahmen in der Überforderung der Eltern/des Elternteils, in rund 64 Fällen führten sonstige Probleme, also komplexe Problemlagen, zu der Maßnahme. Die Altersgruppen der Kinder und Jugendlichen ab zwölf bis 18 Jahren bilden mit insgesamt 74,8 Prozent die Hauptgruppe der in Obhut genommenen Minderjährigen.

 

Kooperativer Kinderschutz

Das Koordinierungszentrum Kinderschutz in Trägerschaft der Region und der Stadt Hannover koordiniert unter anderem die Zusammenarbeit und Qualifizierung von Fachkräften, vernetzt die Hilfeangebote und organisiert verbindliche Kooperationsvereinbarungen. Die Fachberatung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen der Region und der Stadt berät Fachkräfte aus verschiedenen Bereichen telefonisch, zum Beispiel bei einem Verdacht auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung bei einem Kind oder Jugendlichen. Die Beratung soll die Anrufenden darin bestärken, bei begründetem Verdacht dem/der betroffenen Minderjährigen gezielt zu helfen und die richtigen Schritte zu gehen. Anrufen können alle, die in ihrer Berufstätigkeit Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben: Ärztinnen, Hebammen, Tagespflegepersonen, Personal in Schulen, Psychologen, Sozialpädagoginnen, Mitarbeiter im Jobcenter oder Sozialamt, Beratungskräfte, Mitarbeiterinnen von Musik- oder Ballettschulen, Fußballtrainer oder Ehrenamtliche. Im Jahr 2018 gab es insgesamt 351 telefonische Kontakte beziehungsweise Fachberatungen. Über die Hälfte der Anruferinnen und Anrufer kamen aus dem Bereich Schule: Lehrkräfte, Schulleitungen sowie Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter.

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