Burgdorf
Freitag, 10.05.2019 - 20:05 Uhr

Stadtverwaltung: "Die Beschädigung von Wahlplakaten ist kein Kavaliersdelikt"

Aufn.:

BURGDORF

Die Burgdorfer Stadtverwaltung gibt aufgrund wiederholter Beschädigungen von Wahlplakaten im Burgdorfer Stadtgebiet eine Pressemitteilung heraus. Hierin heißt es: "Lautsprecher- oder Plakatwerbung aus Anlass von Wahlen gehören zum Grundrecht der freien Meinungsäußerung (Artikel 5 GG)."

 

Immer wieder sehe man beschädigte Wahlwerbung an Straßenkreuzungen und Laternenpfählen. Diese Zerstörungswut treffe sämtliche politische Parteien. Hierbei bleibe, so die Burgdorfer Stadtverwaltung, festzustellen, dass es sich "beim Abreißen, Zerstören oder auch Bemalen von Wahlplakaten um kein Kavaliersdelikt handelt".

 

"Die Beschädigung von Wahlplakaten jeglicher Art ist nach dem Strafgesetzbuch strafbar und wird mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bestraft", so die Stadtverwaltung.