Sehnde
Freitag, 26.04.2019 - 19:01 Uhr

Europawahl 2019 auch für EU-Bürger mit Wohnsitz in Sehnde möglich

SEHNDE

Bürgerinnen und Bürger mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union mit Wohnsitz in Sehnde können für die Europawahl 2019 bis Sonntag, 5. Mai 2019, einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der Stadt Sehnde stellen.

 

Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis ist einmalig zu stellen und gilt auch für zukünftige Wahlen zum Europaparlament. Dieser Antrag kann im Rathaus der Stadt Sehnde, Nordstraße 21 in Sehnde, gestellt werden. Zudem sind das Antragsformular und weitere Hinweise unter Opens external link in new windowwww.Bundeswahlleiter.de verfügbar.

 

EU-Bürger, die bereits zu vergangenen Europawahlen einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt haben, werden automatisch weiterhin in diesem geführt und erhalten Anfang Mai 2019 eine Wahlbenachrichtigungskarte.

 

Wahlrechtsausschlüsse nach § 6a EuWG nicht mehr anwendbar

Der Bundeswahlleiter teilt mit, dass nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 15. April 2019 Menschen mit Betreuung in allen Angelegenheiten und wegen Schuldunfähigkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebrachte Straftäter an der Europawahl 2019 teilnehmen können.

 

Betroffene Personen müssen, um ihr Wahlrecht wahrnehmen zu können, bei dieser Europawahl einen Antrag zur Aufnahme in das Wählerverzeichnis der Stadt Sehnde stellen oder Einspruch bzw. Beschwerde gegen die Richtigkeit des aktuellen Wählerverzeichnisses einlegen. Die Frist für den Eingang bei der Stadt Sehnde ist der 5. Mai 2019.

 

Weitere Hinweise auf Eintragung in das Wählerverzeichnis finden sich unter  Opens external link in new windowwww.bundeswahlleiter.de.

 

Für die Wahl zum Bürgermeister der Stadt Sehnde muss kein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt werden.

 

Der betroffenen Personen sind von Amtswegen in das Wählerverzeichnis der Stadt Sehnde aufgenommen worden und erhalten Anfang Mai 2019 eine Wahlbenachrichtigung.

 

Weitere Auskünfte sind bei der Stadt Sehnde, Wahlen, Nordstraße 21, 31319 Sehnde, Telefon 05138/707-201 oder -207, Opens window for sending emailwahlen(at)sehnde.de, erhältlich.