Burgdorf
Donnerstag, 25.04.2019 - 15:53 Uhr

Bäume, Sträucher und Hecken zurückschneiden

Aufn.:

BURGDORF

Die Stadt Burgdorf bittet alle Grundstücksbesitzer, Bäume, Sträucher und Hecken, die entlang von Wegen und Straßen stehen, regelmäßig zurückzuschneiden.

 

Bei den Schnittarbeiten hat die Sicherheit des Menschen stets Vorrrang. Außerdem ist der allgemeine Artenschutz nach Bundesnaturschutzgesetz zu beachten. In der Zeit vom 1. März bis zum 30. September dürfen Hecken, Gebüsche und andere Gehölze nicht abgeschnitten oder auf den Stock gesetzt werden; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zum Beispiel zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen. Das Verbot gilt ferner nicht, für Maßnahmen, die im öffentlichen Interesse nicht auf andere Weise oder zu anderer Zeit durchgeführt werden können, wenn sie der Gewährleistung der Verkehrssicherheit dienen. Weitere Auskünfte zum allgemeinen Artenschutz erteilt die Naturschutzbehörde der Region Hannover.

 

Bürgerinnen und Bürger der Stadt sind aufgerufen, auf ihrem Grundstück zu prüfen, ob Grünpflanzen über die Grundstücksgrenze hinaus in den öffentlichen Verkehrsraum wachsen. Die Grundstückseigentümer sind gesetzlich verpflichtet, dafür zu sorgen, dass der Verkehr nicht behindert oder gefährdet wird. Besonders Kinder, ältere und behinderte Mitbürgerinnen und Mitbürger sind auf Geh- und Radwege angewiesen. Wer größere Bäume nahe seiner Grundstücksgrenze gepflanzt hat, muss darauf achten, dass das Lichtraumprofil an Rad-/Gehwegen und Straßen eingehalten wird (Rad-/Gehwege: 2,50 m / Straße 4,50 m Höhe).

 

Besonderes Augenmerk sollte Grundstücken an Einmündungen und Kreuzungen gelten. Hier müssen sogenannte Sichtdreiecke freigehalten werden. Das heißt, Fußgänger, Radfahrer und Autofahrer müssen an diesen Stellen stets einen freien Blick auf die anderen Verkehrsteilnehmer haben. Kann ein Abbieger zum Beispiel die Vorfahrtstraße nicht in beide Richtungen einsehen, entsteht erhöhte Unfallgefahr.

 

Weiterhin ist darauf zu achten, dass auch rückseitig des Grundstückes gelegene Wege und öffentliche Bereiche von überwachsendem Grün freigehalten werden.