Wedemark
Donnerstag, 04.04.2019 - 17:44 Uhr

Europawahlen: Alle EU-Bürgerinnen und -Bürger können in der Wedemark wählen

WEDEMARK

Am 26. Mai findet in Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament statt. EU-Bürgerinnen und -Bürger aus anderen Mitgliedsstaaten können auch in der Wedemark ihre Stimmen abgeben. Dafür müssen sie sich vorher in das Wählerverzeichnis eintragen.

 

Vom 23. bis 26. Mai 2019 findet in der Europäischen Union die 9. Direktwahl des Europäischen Parlaments statt, in Deutschland am Sonntag, 26. Mai 2019. Unionsbürgerinnen und -bürger aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder an ihrem Wohnsitz in Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Jeder darf aber nur einmal wählen.

 

Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen sich EU-Bürgerinnen und -Bürger in das Wählerverzeichnis ihrer deutschen Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen. Sie erhalten dann auch in Zukunft automatisch hier ihre Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen.

 

Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen Berechtigte bei der Gemeinde Wedemark bis spätestens Sonntag, 5. Mai 2019, einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Der Antrag kann auch per Post an die Gemeinde gesendet werden.

 

Das Formular und ein Merkblatt sind imm Internet unter Opens external link in new windowhttps://www.bmi.bund.de/DE/themen/verfassung/wahlrecht/europawahlen/europawahl-2019/europawahl-2019.html bei der Gemeinde Wedemark unter Opens external link in new windowwww.wedemark.de/wahlen erhältlich.

Weitere Informationen zur Wahlteilnahme gibt es in allen Amtssprachen der EU ebenfalls im Internet unter Opens external link in new windowwww.bmi.bund.de/europeans-vote-in-germany.