Region Hannover
Sonnabend, 30.03.2019 - 08:33 Uhr

Hunde müssen am 1. April wieder an die Leine

Leinenzwang in der freien Landschaft während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit

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Hunde in Niedersachsen müssen jetzt wieder an die Leine. Gemäß § 33 Abs. 1, 1b) des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) ist in der freien Landschaft, das bedeutet in Flächen des Waldes und der übrigen freien Landschaft, jede Person verpflichtet dafür zu sorgen, dass unter ihrer Aufsicht stehende Hunde in der Zeit vom 1. April bis zum 15. Juli, also während der allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit, an der Leine geführt werden.

 

Dieses Gebot gilt nicht für Hunde, die zur rechtmäßigen Jagdausübung, als Rettungshunde von der Polizei, dem Bundesgrenzschutz oder dem Zoll eingesetzt werden oder ausgebildete Blindenführhunde sind.

 

Zum Schutz des Wildes, insbesondere zum Schutz von Eltern- und Jungtieren, vor Gefährdungen und Störungen durch Hunde, wurde dieser allgemeine Leinenzwang während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit in das Niedersächsische Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung übernommen.

 

Verstöße gegen diesen Leinenzwang stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die auch bei fahrlässigem Handeln mit einer Geldbuße geahndet werden können.