Wedemark
Montag, 18.03.2019 - 19:04 Uhr

Nach OVG-Urteil keine Flächennutzungsplan-Änderung in der Wedemark

WEDEMARK

Das Oberverwaltungsgericht hat am Dienstag, 5. März 2019, die im Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) festgesetzten Regelungen und Vorrangflächen für Windenergie für unwirksam erklärt. Damit entfälle für die Gemeinde Wedemark die Verpflichtung, ihren Flächennutzungsplan zu ändern. Dieses gibt die Gemeinde Wedemark in einer Pressemitteilung bekannt. "Solange die Region ihre Vorgaben nicht an die Rechtsprechung anpasst, haben die alten Regelungen für die Wedemark Bestand", so die Gemeindeverwaltung. Erst nach Veröffentlichung neuer belastbarer Rechtsgrundlagen werde geprüft, ob für die Gemeinde neuer Handlungsbedarf entsteht.