Sehnde
Mittwoch, 06.03.2019 - 19:08 Uhr

Rückschnitt von überhängendem Grün aus Gründen der Verkehrssicherheit

SEHNDE

Gerade im Frühjahr wachsen und gedeihen Pflanzen und Bäume besonders stark. Oft drängen dann Zweige in den Straßenraum und können unter anderem Verkehrszeichen und Straßenlaternen verdecken. Es gefährdet die Verkehrssicherheit und schränkt den Verkehrsraum oft stark ein und birgt dadurch Gefahren für alle Verkehrsteilnehmer.

 

Daher bittet die Stadt Sehnde alle Grundstückseigentümer, überhängendes Grün rechtzeitig zurück zuschneiden und so zur allgemeinen Sicherheit im Straßenverkehr beizutragen.

 

Dem Grundstückseigentümer obliege diesbezüglich die Verkehrssicherungspflicht, er hafte für Unfälle und Schäden, die durch Überwuchs seiner Begrünung entstehen können.

 

Im Interesse der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer bittet die Sehnder Stadtverwaltung bitte folgende Hinweise:

  • Schneiden Sie Hecken, Bäume und Sträucher an Straßen, Wegen, Plätzen und im Bereich von Straßenleuchten und Verkehrsschildern rechtzei¬tig soweit zurück, dass alle Verkehrsteilnehmer den öffentlichen Verkehrsraum unge¬hindert und ohne Gefahr nutzen können.
  • Beachten Sie das "Lichtraumprofil" wenn Ihr Grundstück an die öffentliche Verkehrsfläche angrenzt. Die Anpflanzungen sollten bis zu einer Höhe von 2,50 m nicht über Rad-/bzw. Gehwege ragen und an Straßen nicht bis zu einer Höhe von 4,50 m.
  • Halten Sie das "Sichtdreieck" frei - schneiden Sie Hecken, Sträucher und Bäume an Straßeneinmündungen und Kreuzun¬gen so weit zurück, dass sie nicht über Ihre Grundstücksgrenze hinausragen. Dann können Sichtbehinderungen und Verkehrsgefährdungen gar nicht erst entstehen.

Trotz Brut- und Setzzeit und Bundesnaturschutzgesetz ist ein Formschnitt für Hecken gestattet, wenn sie in den Verkehrsraum hineinragen und ihn dadurch behindern. Den Naturschutz sollten Grundstücksbesitzer dabei aber immer im Hinterkopf behalten und auch die gesetzlichen Ruhezeiten bei der Benutzung von Geräten und Maschinen einhalten.

 

Auch entlang des Grundstückes auf dem Gehweg wachsende Wildkräuter könnten bei bestimmten Witterungsverhältnissen Fußgänger gefährden, die zum Beispiel darauf ausrutschen können. "Bitte kommen Sie daher auch Ihrer Reinigungspflicht gemäß den Bestimmungen der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Sehnde (Straßenreinigungssatzung) nach um Gefahren für Personen und Sachen auszuschließen", so die Stadtverwaltung.

 

Die Straßenreinigung ist nach der genannten Satzung mindestens einmal in der Woche durchzuführen. Diese Reinigungspflicht umfasse die Beseitigung von Schmutz, Wildkräutern, Laub und Unrat. Dazu gehöre auch Hundekot. Deshalb bittet die Stadt Sehnde Hundehalter darum, die Hinterlassenschaften ihres Tiers ordnungsgemäß zu entsorgen.