Isernhagen
Dienstag, 12.02.2019 - 19:01 Uhr

Informationsveranstaltung zum Entwurf des Lärmaktionsplans

ISERNHAGEN

Gemäß § 47 des Bundesimmissionsschutzgesetzes ist die Gemeinde Isernhagen zur Aufstellung eines Lärmaktionsplans verpflichtet. Nachdem das Land Niedersachsen im April 2018 die Lärmkartierung (Stufe 3) vorgelegt hatte, wird der Lärmaktionsplan der Gemeinde Isernhagen (beschlossen im Jahr 2012) fortgeschrieben. Hiermit wurde die Firma Lärmkontor GmbH beauftragt.

 

Der Lärmaktionsplan erfasst die im Isernhagener Gemeindegebiet bestehenden Beeinträchtigungen durch die Hauptlärmquellen Straße und Fluglärm. Die Lärmaktionsplanung für den Schienenverkehr ist seit 2015 in die Zuständigkeit des Eisenbahn-Bundesamt übergegangen. Aus der Bewertung des Ist-Zustandes werden innerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Gemeinde Isernhagen Maßnahmen zur Lärmminderung vorgeschlagen.

 

Der Entwurf wurde durch den Rat der Gemeinde Isernhagen am 13. Dezember 2018 zur Kenntnis genommen. In der Zeit vom 7. Januar bis zum 1. Februar 2019 hat ein öffentliches Auslegungs- und Beteiligungsverfahren stattgefunden.

 

Die Ergebnisse des Lärmaktionsplans werden in einer Informationsveranstaltung am 11. März 2019 ab 18 Uhr im mittleren Saal des Rathauses in Altwarmbüchen, Bothfelder Straße 29, vorgestellt. Hierzu sind alle Interessierten hierzu eingeladen.

 

Darüber hinaus besteht bis zur öffentlichen Informationsveranstaltung auch nach Abschluss des Auslegungs- und Beteiligungsverfahrens weiterhin die Möglichkeit, den Entwurf des Lärmaktionsplans vom 15. November 2018 in der Gemeindeverwaltung, Bau- und Planungsamt, Abteilung Umwelt und Grün, einzusehen und Anregungen schriftlich einzugeben.