Wedemark
Dienstag, 23.10.2018 - 19:48 Uhr

Grundstückseigentümer müssen Laub entfernen - auch von öffentlichen Flächen

WEDEMARK

Aus gegebenem Anlass weist die Gemeinde Wedemark daraufhin, dass Grundstückseigentümer in der laubstarken Jahreszeit die an ihr Grundstück angrenzenden öffentlichen Flächen von Laub zu reinigen haben. Ähnlich wie bei der Schneeräumungspflicht ist jeder Eigentümer entsprechend der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Wedemark dazu verpflichtet, die an das Grundstück grenzenden öffentlichen Flächen (Geh-, Radwege und Gullys) von Laub zu reinigen. "Nachbarn das Laub zuzukehren, oder es lediglich auf die Straße zu fegen, ist laut Verordnung über die Art, das Maß und die räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung in der Gemeinde Wedemark verboten", so die Gemeinde Wedemark in einer Pressemitteilung.