Burgdorf
Montag, 16.07.2018 - 10:54 Uhr

Vorübergehende Schließung des Familienservicebüros der Stadt Burgdorf

BURGDORF

Im Familienservicebüro der Stadt Burgdorf steht in der Zeit vom 16. bis 20. Juli 2018 aus krankheitsbedingten Gründen keine Ansprechpartnerin zur Verfügung.

 

Anträge auf Gebührenermäßigungen werden in dieser Zeit im Zimmer 14 des Rathauses I entgegen genommen, alle weiteren Unterlagen in Zimmer 10 des Rathauses I. Hinsichtlich der zum neuen Kindertagesstättenjahr vom 1. August 2018 bis 31. Juli 2019 eintretenden Gebührenveränderungen werden die Gebührenbescheide zum Ende dieser Woche versandt, teilt die Stadt Burgdorf mit

 

Zum 1. August 2018 werden alle Kinder, die das dritte Lebensjahr vollendet haben und nicht länger als acht Stunden täglich in einer Kindertagesstätte betreut werden, von den Gebühren befreit.

 

Übersteigt die tägliche Betreuungszeit acht Stunden, ist eine Gebühr zu entrichten. Weitergehende Informationen hält das auf der Internetseite der Stadt Burgdorf und auch unter diesem Text bereitgestellte Dokument "Wissenswertes zum Kindertagesstättengesetz" bereit.

 

Es wird um Verständnis gebeten.

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