Uetze
Dienstag, 15.05.2018 - 18:22 Uhr

Nummerierung von Gebäuden und Grundstücken in der Gemeinde Uetze

UETZE

Aus gegebenem Anlass weist die Verwaltung auf die bestehende Verordnung über die Nummerierung von Gebäuden und Grundstücken in der Gemeinde Uetze hin.

 

Wenn Feuerwehr und Rettungsdienst mit Blaulicht und Einsatzhorn unterwegs sind, dann geht es nicht selten um Leben und Tod. Obwohl die Rettungskräfte von der Annahme des Notrufes bis zum Eintreffen am Einsatzort unter höchstem Zeitdruck arbeiten, verzögern sich die lebensrettenden Einsätze immer wieder um vielleicht entscheidende Minuten. Denn viel zu oft haben Häuser gar keine oder keine lesbaren Hausnummern. Der Fachbereich Bürgerservice, Bauen und Verkehr der Gemeinde Uetze weist darauf hin, dass Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer gesetzlich verpflichtet sind, eine gut lesbare Nummer an ihrem Haus anzubringen.

 

Bei einem Notfall sind die Hilfsorganisationen auf deutlich sichtbar angebracht Hausnummern angewiesen. Daher sollte jeder im eigenen Interesse dafür sorgen, dass das eigene Zuhause schnell und einfach gefunden werden kann.

 

Damit im Wettlauf mit der Zeit auch wirklich schnell geholfen werden kann, hier einige wichtige Hinweise:

  • Hausnummern werden ausschließlich von der Gemeinde zugeteilt
  • Zudem sind Hausnummern in arabischer Zahlschrift und gegebenenfalls lateinischen Großbuchstaben von mindestens 10 Zentimeter Höhe auszuweisen
  • Hausnummern sind so anzubringen, dass man sie von öffentlichen Verkehrsflächen aus gut lesen kann
  • Hausnummern sollten nicht von Pflanzen verdeckt werden
  • Gebäude, die nicht direkt an einer öffentlichen Verkehrsfläche liegen, sollten mit einem Hinweisschild an der öffentlichen Verkehrsfläche gekennzeichnet werden

Die vollständige Verordnung ist auf der Homepage der Gemeinde Uetze veröffentlicht. Für weitere Informationen steht bei der Gemeindeverwaltung Bianca Lechenmayer unter Telefon 05173/970262 oder per Mail an Opens window for sending emailbauverwaltung(at)uetze.de zur Verfügung.