Sehnde
Donnerstag, 11.01.2018 - 10:56 Uhr

Aufruf zur Bewerbung für das Schöffenamt

SEHNDE

Im ersten Halbjahr 2018 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2019 bis 2023 gewählt. Gesucht werden in Sehnde insgesamt 33 Frauen und Männer, die am Amtsgericht Lehrte und am Landgericht Hildesheim als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen in der Erwachsenen- und Jugendgerichtsbarkeit teilnehmen.

 

Der Rat der Stadt Sehnde und der Jugendhilfeausschuss der Region Hannover schlagen jeweils doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen beziehungsweise Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2018 die Haupt- und Hilfsschöffen.

 

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in seit mindestens einem Jahr in Sehnde wohnen, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und am 1. Januar 2019 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden.

 

Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, das heißt das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement resultieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde.

 

Schöffen in Jugendstrafsachen sollen in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen. Anhaltspunkte für die Qualifikation ergeben sich nicht nur aus beruflicher Tätigkeit, sondern auch aus ehrenamtlicher Tätigkeit im Bereich von Jugendverbänden, Jugendhilfe- und Freizeiteinrichtungen, im schulischen und sportlichen Bereich, als Ausbilder in einem Unternehmen sowie im Rahmen privater Erziehungs- und Betreuungstätigkeit.

 

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.

 

Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Jedes Urteil - gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch - haben die Schöffen mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben.

 

Interessenten bewerben sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) bis zum 15. März 2018 beim Fachdienst Ordnung der Stadt Sehnde, Anja Müller, Telefon 05138/707237, Opens window for sending emailanja.mueller(at)sehnde.de.

 

Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen richten ihre Bewerbung bis zum 1. März 2018 an den Fachdienst Kindertagesstätten und Jugend der Stadt Sehnde, Sabine Kramann, Telefon 05138/707238, sabine.kramann@sehnde.de.

 


Bewerbungsformulare für beide Verfahren können ab sofort von der Internetseite der Stadt heruntergeladen werden.