Sehnde
Mittwoch, 06.12.2017 - 17:22 Uhr

Schöffenwahl 2018

SEHNDE

Im nächsten Jahr werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtsperiode 2019-2023 neu gewählt. Dazu wird es im Januar 2018 einen Aufruf geben.

 

Schöffen fungieren als gleichberechtigte Richter neben dem Berufsrichter. Sie entscheiden über alle wesentlichen Punkte des Verfahrens mit (beispielsweise Einstellung des Verfahrens, Ordnungsstrafen gegen Beteiligte, Unzulässigkeit von Fragen).

 

Schöffen haben im Verfahren zum Beispiel das Recht Fragen an Angeklagte und Zeugen zu stellen. Außerdem nehmen Sie an allen Beratungen und Abstimmungen des Gerichts teil und entscheiden mit über Beweisanträge der Verteidigung oder der Staatsanwaltschaft, haben aber auch selbst das Recht, Anregungen zur weiteren Beweisaufnahme zu geben.

 

Hierfür ist keine juristische Vorbildung nötig, sondern vielmehr eine allgemeine Lebenserfahrung.

 

Im Bereich Jugendschöffen sind Erfahrungen im Bereich der ehrenamtlichen Jugendarbeit oder in der eigenen Familie sinnvoll.

 

Den Hauptschöffen werden zu Beginn eines jeden Jahres etwa 12 Verhandlungstermine mitgeteilt.  Zu den anberaumten Terminen besteht eine Anwesenheitspflicht.

 

Hilfsschöffen werden kurzfristig zu den Terminen herangezogen, wenn die Hauptschöffen ausfallen.

Es gibt kein Entgelt, jedoch eine Entschädigung nach dem Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz.

 

Ab Januar 2018 können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger aus Sehnde bewerben. Informationen zum Verfahren finden Sie dann im Internet der Stadt Sehnde. Für Fragen stehen Frau Müller 05138/707237 (Schöffenwahl) und Frau Kramann 05138 707238 (Jugendschöffenwahl) zur Verfügung.