Uetze
Dienstag, 17.10.2017 - 13:48 Uhr

Die Gemeinde Uetze weist auf Regelungen zum Abbrennen von Feuerwerken hin

Aufn.:

UETZE

Nicht nur am Silvester- und Neujahrstag, auch zu anderen Zeiten werden in der Gemeinde Uetze gelegentlich Feuerwerke oder einzelne Feuerwerksgegenstände wie Böller, Raketen, Batterien und sonstige Produkte gezündet. Häufig erfolgt dies illegal, mahnt die Gemeinde Uetze in einer Pressemiteilung vom heutigen Dienstag, 17. Oktober 2017 an. Aufgrund der mit Feuerwerkskörpern verbundenen Gefahren und Belästigungen bestehen enge gesetzliche Regelungen für deren Verwendung. Neben den Brandgefahren, welche mit dem Entzünden von Feuerwerkskörpern verursacht werden können, werden gegebenenfalls Haus- und Nutztiere verschreckt, woraus unkontrollierte und (auch selbst-)gefährdende Reaktionen der Tiere entstehen können. Zusätzlich stellen Knalleffekte eine Lärmbelästigung für die Nachbarn dar.

 

Aus diesen Gründen ist die Verwendung von Feuerwerk der Kategorie 2, also jener Feuerwerkskörper wie Raketen und Böller, welche nur an den Tagen vor Silvester im Einzelhandel verkauft werden dürfen, nur am 31. Dezember und 1. Januar eines jeden Jahres zulässig. Außerhalb dieser Zeiten stellt die Verwendung eine Ordnungswidrigkeit dar. Die Gemeinde Uetze bittet um Einhaltung dieser Regelungen. Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden.

 

Aus besonderem Anlass und bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen kann die Gemeinde Uetze eine Ausnahmegenehmigung erteilen. Dazu ist eine rechtzeitige Antragstellung zwingend erforderlich. Nur bei professionellen Feuerwerkern, welche über eine sprengstoffrechtliche Erlaubnis verfügen, genügt statt des Antrags eine rechtzeitige Anzeige.

 

Nicht betroffen ist Feuerwerk der Kategorie 1, sogenanntes Jugendfeuerwerk, welches bereits für Jugendliche ab 12 Jahren freigegeben ist. Dieses ist ganzjährig im Handel erhältlich und darf auch entsprechend gezündet werden.

 

Für Fragen steht Andreas Kühne vom Team Bürgerbüro, Ordnung und Verkehr unter der Rufnummer 05173/970321 oder per Mail an Opens window for sending emailgefahrenabwehr(at)uetze.de zur Verfügung.