Region Hannover
Mittwoch, 16.08.2017 - 18:51 Uhr

Caren Marks: Verbesserungen beim Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende

Jetzt Leistungen beantragen

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"Kinder, die nur bei einem Elternteil leben und von dem anderen Elternteil keinen Unterhalt erhalten, brauchen eine verlässliche Unterstützung. Wir nehmen die Bedürfnisse der Alleinerziehenden und ihrer Kinder ernst und haben für eine gute Lösung gesorgt", betont Caren Marks, Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesfamilienministerin und SPD-Bundestagsabgeordnete.

 

Der Unterhaltsvorschuss für Kinder wird bis zum Alter von 18 Jahren ausgeweitet. Die bisherige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten wird für alle Kinder aufgehoben.

 

Caren Marks weist darauf hin, dass Alleinerziehende die Leistung umgehend beim Jugendamt beantragen sollten. Auch eine spätere Antragstellung im September 2017 reiche aus, um Ansprüche für die Zeit ab 1. Juli 2017 geltend zu machen.

 

"Die Jugendämter werden noch etwas Zeit brauchen, um jeden einzelnen Fall zu bearbeiten. Hierfür bitte ich bei den Antragsstellern um Verständnis. Am Ende zählt: Alle Alleinerziehenden und ihre Kinder erhalten die Unterstützung, die ihnen zusteht. Der Unterhaltsvorschuss sichert verlässlich die wirtschaftliche Stabilität der Familien und trägt zu ihrem Wohlergehen bei. Für die SPD war das ein wichtiges Vorhaben in dieser Legislaturperiode. Wir freuen uns über diesen Erfolg", so Caren Marks.

 

Der Unterhaltsvorschuss wird rückwirkend zum 1. Juli 2017 bis zur Volljährigkeit des Kindes gezahlt. Er beträgt für Kinder bis zu fünf Jahren 150 Euro, für Kinder von sechs bis zu elf Jahren 201 Euro und für Kinder von 12 bis zu 17 Jahren 268 Euro.

 

Für Kinder nach Vollendung des 12. Lebensjahres ist zusätzlich Voraussetzung, dass sie selbst nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind oder dass der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug eigene Einkünfte in Höhe von mindestens 600 Euro brutto monatlich erzielt. Es wird gewährleistet, dass der Staat mit Unterhaltsvorschuss oder SGB II im Bedarfsfall lückenlos für alle Kinder einspringt, wenn sie ihnen zustehende Unterhaltszahlungen nicht erhalten.

 

Weitere Informationen gibt es unter unter Opens external link in new windowwww.bmfsfj.de und Opens external link in new windowwww.familien-wegweiser.de.