Uetze
Freitag, 11.08.2017 - 14:53 Uhr

An sieben neuen Orten: Tempo 30 vor Schulen, Kindergärten und Altenheimen

Aufn.:

UETZE

Mit der Bekanntmachung vom 29. Mai 2017 zur Änderung der Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung hat die Bundesregierung die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um Tempo 30 vor unter anderem Schulen, Kindergärten und Altenheimen anzuordnen. Dies gilt nun auch für Hauptverkehrsstraßen, da die Begründung einer konkreten Gefahrenlage entfällt. Zusätzlich werden die Geschwindigkeitsbeschränkungen durch die Hinweise "Schule", "Kindergarten" oder "Altenheim" ergänzt und auf die Betriebszeiten beschränkt, zum Beispiel "Mo.-Fr. 07:30 - 15:00 Uhr". Die Beschränkung auf Tempo 30 darf dabei nur für den unmittelbaren Bereich der Einrichtungen gelten und eine Länge von maximal 300 Meter haben.

 

Mittlerweile sind die Vorbereitungen abgeschlossen, so dass diese Verkehrszeichenkombinationen künftig auch in der Gemeinde Uetze zu sehen sein werden. Dabei sind folgende Ortschaften, Straßen und Einrichtungen betroffen:

  • Eltze, Peiner Straße, Seniorenheim Haus Monika
  • Hänigsen, Alte Bahnhofstraße, Grundschule am Storchennest
  • Hänigsen, Windmühlenstraße, Krippe Schneckenhäuschen
  • Katensen, Katenser Hauptstraße, Kindergarten
  • Uetze, Katenser Weg, Grundschule
  • Uetze, Marktstraße, Schulzentrum
  • Uetze, Nordmannstraße, Landhaus am Storchennest

Alle übrigen Einrichtungen in der Gemeinde Uetze befinden sich innerhalb von Tempo-30-Zonen, so dass dort keine Änderungen vorgenommen werden. Die Verkehrszeichen werden in den nächsten Wochen vom Bauhof oder von den zuständigen Straßenmeistereien aufgestellt. Die Gemeinde Uetze appelliert an alle Verkehrsteilnehmer, die neuen Verkehrsregeln zu beachten und möchte an die Grundregel der ständigen Vorsicht und gegenseitigen Rücksichtnahme im Straßenverkehr erinnern (§ 1 der Straßenverkehrsordnung).