Region Hannover
Dienstag, 14.02.2017 - 18:03 Uhr

Vogelgrippe: Aufstallungspflicht wird kommenden Freitag aufgehoben

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Die allgemeine Aufstallungspflicht wird zum Freitag, 17. Februar 2017, in der gesamten Region Hannover aufgehoben - das teilen die Landeshauptstadt und die Region Hannover als zuständige Veterinärbehörden mit. Geflügelhalterinnen und -halter sind dann nicht mehr verpflichtet, ihre Tiere in geschlossenen Ställen oder überdacht in Gehegen zu halten.

 

Die Landeshauptstadt Hannover und die Region Hannover reagieren damit auf die Weisung des Niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums, die Aufstallungspflicht zu lockern. Trotzdem empfehlen die Expertinnen und Experten: Tierhalter, die die Möglichkeit haben, sollten ihr Geflügel auch weiterhin im Stall oder in einem überdachten Gehege halten. "Sie tun sich selbst und den anderen Tierhalterinnen und -haltern damit einen Gefallen, denn eine hohe Einschleppungsgefahr besteht nach wie vor", sagt Dr. Petra Spieler, Amtstierärztin und Fachdienstleiterin Verbraucherschutz und Veterinärwesen der Region Hannover. Verpflichtend für Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter sind weiterhin folgende Hygienemaßnahmen:

 

 

  • Zugänge zu den Geflügelstallungen oder anderen Standorten sind gegen unbefugten Zutritt zu sichern
  • fremde Personen dürfen Geflügelställe oder andere Standorte nur in betriebseigener Schutzkleidung einschließlich Schuhzeug oder Einwegkleidung betreten. Nach Verlassen des Stalles ist die Schutzkleidung abzulegen, sie bleibt im Bestand.
  • Die Schutzkleidung ist nach Gebrauch unverzüglich zu reinigen und zu desinfizieren beziehungsweise bei Einwegschutzkleidung über den Restmüll zu entsorgen.
  • Es muss eine einsatzbereite Möglichkeit zum Händewaschen und zur Desinfektion von Schuhen vorhanden sein. Die Schuhdesinfektion sollte am besten am Stallzugang eingerichtet werden.

 

Weiterhin wird empfohlen, sich an zusätzliche die Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen zu halten: "Dazu zählt beispielsweise, dass Personen, die Geflügelhaltungen aufsuchen, andere Geflügelställe in den folgenden 72 Stunden nicht betreten sollten", sagt Dr. Christiane Mehl, Bereichsleiterin Gewerbe und Veterinärangelegenheiten der Landeshauptstadt Hannover. Außerdem sollte eine gemeinsame Nutzung von Geräten und Fahrzeugen durch Geflügelhaltungen vermieden werden. Fahrzeug- und Personenverkehr in Geflügelbetrieben sollte auf das unerlässliche Maß beschränkt werden. Auch das Geflügel in Hobbyhaltungen sollte weiterhin vor dem Kontakt mit wildlebendem Wassergeflügel geschützt werden.

 

Knapp 2.000 Geflügelhalter mit einem Gesamtbestand von rund 500.000 Tieren waren von der Aufstallungspflicht betroffen, die vor rund 13 Wochen in Kraft getreten ist. Anlass für die Neubewertung ist ein Erlass des Niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums am gestrigen Montag, 13. Februar 2017. Allgemeine Infos gibt es auch online unter Opens external link in new windowwww.hannover.de/vogelgrippe.