Burgdorf
Mittwoch, 08.02.2017 - 19:26 Uhr

Hoppenstedt: Kabinett beschließt Gesetzentwurf zum Hinterbliebenengeld

Gerechtigkeitslücke wird geschlossen

BURGDORF/BURGWEDEL/ISERNHAGEN/WEDEMARK

Wegen der Tötung eines ihnen besonders nahestehenden Menschen werden Hinterbliebene künftig vom Verursacher eine finanzielle Entschädigung für ihr seelisches Leid fordern können. Das hat das Bundeskabinett am heutigen Mittwoch, 8. Februar 2017, mit dem Gesetzentwurf zur Einführung eines Hinterbliebenengeldes beschlossen.

 

"Damit wird jetzt nach drei Jahren endlich ein weiterer Bestandteil des Koalitionsvertrages umgesetzt, den die Union hinein verhandelt hat", erklärte der Bundestagsabgeordnete Dr. Hendrik Hoppenstedt als zuständiger Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.

 

Bislang steht Hinterbliebenen bei einer fremdverursachten Tötung naher Angehöriger nur dann ein Schmerzensgeld zu, wenn sie dadurch selbst einen Schock erleiden, der einer Gesundheitsbeschädigung entspricht. "Selbstverständlich kann kein Geld der Welt den Verlust eines nahen Angehörigen ausgleichen", so Hoppenstedt. Mit dem Anspruch auf Hinterbliebenengeld könne aber ein Zeichen der Solidarität der Gesellschaft mit den Hinterbliebenen gesetzt und zumindest ein symbolischer Ausgleich des Trauerschmerzes erreicht werden.

 

Gleichzeitig werde ein Wertungswiderspruch im Schadensersatzrecht beseitigt. "Wenn der unmittelbar Verletzte am Leben bleibt, hat er derzeit Anspruch auf Ersatz sämtlicher Vermögens- und Nichtvermögensschäden. Im Falle seines Todes können die Angehörigen aber nur Ersatz der durch die Tötung zugefügten Vermögensschäden verlangen, wie zum Beispiel die Kosten der Beerdigung", erklärte Hoppenstedt. Ein Schädiger stehe im Falle der Tötung eines Dritten wirtschaftlich besser da als bei einer Körperverletzung. Das sei ungerecht. "Selbst der kurzfristige, unfallbedingte Nutzungsausfall eines PKW ist zu entschädigen. Da ist es nur recht und billig, wenn auch beim unfallbedingten Verlust des Kindes oder des Ehe- beziehungsweise Lebenspartners, über den man ein ganzes Leben lang nicht hinweg kommt, ein Hinterbliebenengeld gezahlt werden muss."